Gutachten

Menschenrechtskommission kritisiert Gesetzentwurf zum Platzverweis

Die beratende Menschenrechtskommission (CCDH) übt Kritik an dem Gesetzentwurf zum Platzverweis. Dabei handele es sich um ein sehr sensibles Thema und dementsprechend vorsichtig sollte man sein.

 Fabienne Rossler, Gilbert Pregno, Anamarija Tunjic, Max Mousel (v.l.n.r.)

 Fabienne Rossler, Gilbert Pregno, Anamarija Tunjic, Max Mousel (v.l.n.r.) Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

Beim Platzverweis (fr.: „injonction d’éloignement“, siehe auch Infobox) handelt es sich um ein Gesetz, das es der Polizei erlaubt, einer Person zu verbieten, sich an einem Ort aufzuhalten. Die Gründe dafür können verschieden sein. In Luxemburg geht es vor allem um Obdachlose, die nachts in Hauseingängen schlafen, wodurch sich die Bewohner gestört fühlen oder daran gehindert werden, das Gebäude zu betreten. Offiziell geht es um eine „garantie d’accès pour le public aux bâtiments privés et publics“.

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