Videoüberwachung
Luxemburger Staatsrat kritisiert Ungenauigkeiten im Gesetzesentwurf
Innenminister Gloden will die Prozeduren für öffentliche Videoüberwachung vereinfachen, insbesondere in Parks und an Verkehrsknotenpunkten. Nachdem der Staatsrat die ungenauen Definitionen im Entwurf kritisiert hat, bessern die Gesetzgeber nach – und streichen die Ausnahmeverfahren für Parks.
Erleichterte Verfahren für Überwachungskameras an Verkehrsknotenpunkten bleiben bestehen, hier im Bahnhofsviertel Foto: Editpress/Julien Garroy
Wo und unter welchen Voraussetzungen in der Öffentlichkeit Überwachungskameras aufgehängt werden dürfen, regelt in Luxemburg seit 2021 das sogenannte „Visupol-Gesetz“. Die grünen Minister François Bausch und Henri Kox hatten den Text einst eingebracht und durch die Institutionen begleitet. Darin wurde erstmals ein gesetzlicher Rahmen für die öffentlichen Videoüberwachung definiert: mögliche Orte, an denen die Polizei Kameras installieren darf, aber auch verschiedene Bedingungen, wie ein Nachweis der Notwendigkeit und eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit durch Gutachten von verschiedenen Instanzen wie der Staatsanwaltschaft und dem betreffenden Gemeinderat.