Migration
Luxemburg verschärft Asylverfahren mit neuem Screening-System
Mit dem Migrations- und Asylpaket, das am 12. Juni in Kraft treten soll, legt die Europäische Union eine härtere Gangart in Sachen Flüchtlingspolitik ein. Innenminister Léon Gloden hat den entsprechenden Gesetzentwurf zu dessen Umsetzung vorgestellt. Im Zentrum steht dabei ein „Screening“.
Jean-Paul Reiter (links), Generaldirektor der Einwanderungsbehörde, und Innenminister Léon Gloden Foto: Editpress/Julien Garroy
Türsteher sind gefürchtet. Sie entscheiden darüber, wer einen Klub betreten darf und wer nicht. Zugleich sind sie eine Art von Visitenkarte des Betriebs, für den sie arbeiten. Letztendlich obliegt die Auswahl ihrer Willkür. Charles hat selbst mal als „bouncer“, als Rausschmeißer, gearbeitet. Es war die erste feste Anstellung des gebürtigen Nigerianers, nachdem er eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten hatte. „Das ist schon über 20 Jahre her“, sagt der Mittvierziger, „und ich glaube nicht, dass ich diese heute noch bekommen würde.“ Der vierfache Familienvater weiß von jüngeren Freunden, dass es heute viel schwerer sei, in Luxemburg, Deutschland und den Niederlanden Asyl bewilligt zu bekommen. „Das gilt selbst für Leute aus dem Norden Nigerias nicht, die der Gewalt von Boko Haram ausgesetzt sind.“ Er meint die islamistische Terrororganisation, die in mehreren west- und zentralafrikanischen Ländern ihr mörderisches Unwesen treibt. „Ich hatte damals Glück“, so Charles.
Von Glück oder Willkür soll es künftig nicht mehr abhängen, ob jemand in Luxemburg einen Flüchtlingsstatus respektive ein Aufenthaltsrecht erhält. „Die Regierung setzt sich für eine verantwortungsvolle Einwanderungspolitik ein – mat Häerz a Verstand“, sagt Innenminister Léon Gloden (CSV) einmal mehr, als er zum Podest tritt, um den Gesetzentwurf zur Umsetzung des Europäischen Migrations- und Asylpakets respektive -pakts, eines gemeinsamen Systems zum Migrationsmanagement der Europäischen Union, vorzustellen. Ihm zur Seite steht Jean-Paul Reiter, Generaldirektor der Einwanderungsbehörde.
Zweitgrößtes Aufnahmeland
Die Immigrationspolitik trage den gesellschaftlichen Herausforderungen Rechnung, erklärt Gloden. Der Pakt sei ein wesentlicher Bestandteil dieser Politik. Er ziele darauf ab, Folgendes zu gewährleisten: „ein wirksames System der Solidarität und Verantwortung, sichere Außengrenzen, schnelle, effiziente Verfahren und die Einbeziehung der Migration in internationale Partnerschaften“. Dies werde zu einer gerechten Verteilung der Asylbewerber innerhalb der EU beitragen, so der Minister. Er betont: „Luxemburg ist und bleibt ein solidarisches Land, das seine Verantwortung voll und ganz wahrnimmt. Obwohl Luxemburg weder über Land- noch Seegrenzen verfügt, gehört es in den letzten Jahren zu den EU-Ländern mit der höchsten Zahl an Antragstellern auf internationalen Schutz pro Kopf.“ Genauer gesagt sei das Großherzogtum, auf Bevölkerung und Bruttoinlandsprodukt bezogen, das zweitgrößte Aufnahmeland der EU nach Deutschland sowie das drittgrößte in Bezug auf Sekundärmigration innerhalb der Union nach Slowenien und Belgien. Dies betrifft das Weiterziehen von Migranten aus einem Gastland in das nächste. Zudem sei Luxemburg der sechste Mitgliedstaat bezüglich der Asylanträge pro Kopf der Bevölkerung im Jahr 2024 und der siebte 2025. Im vergangenen Jahr bekamen 638 Personen internationalen Schutz, also zwölf Prozent weniger als ein Jahr zuvor.
Für Gloden gilt: „Personen, die eine echte Aussicht auf den Flüchtlingsstatus haben, müssen eine schnelle Antwort erhalten. Andernfalls wäre dies ungerecht und würde zu Frustration führen. (…) Bei Personen, die keine Aussicht auf den Flüchtlingsstatus haben, dürfen keine falschen Hoffnungen geweckt werden. Auch sie sollten eine schnelle Antwort erhalten, das heißt eine Ablehnung, und dann rasch in ihr Land zurückkehren können. Das Gleiche gilt für Personen, die sich illegal im Land aufhalten oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen.“ Die Reform umfasst insgesamt acht Verordnungen sowie eine Richtlinie, die am 12. Juni in Kraft treten werden. Sie hat eine lange Vorgeschichte: Die Verhandlungen fanden zwischen 2020 und Ende 2023 statt, die Texte wurden schließlich im April 2024 vom Europäischen Parlament und im Mai 2024 vom Rat der EU verabschiedet. Für die Umsetzung auf nationaler Ebene müssen die europäischen Texte nun angepasst werden.
Ein wirksames System der Solidarität und Verantwortung, sichere Außengrenzen, schnelle, effiziente Verfahren und die Einbeziehung der Migration in internationale Partnerschaften
Léon Gloden
Innenminister
Ein zentrales Element ist künftig die Vorabkontrolle oder das „Screening“. Dessen Ziel ist es, die Identität der betroffenen Personen so schnell wie möglich festzustellen (innerhalb von drei oder sieben Tagen, je nach Fall), sie einer Sicherheits-, Gesundheits- und Vulnerabilitätskontrolle zu unterziehen und die Personen so schnell wie möglich an das entsprechende geeignete Verfahren weiterzuleiten. Das Ziel der Filterung besteht darin, die Verwaltungsprozeduren zu vereinfachen und die Fristen zu verkürzen. Laut Schätzungen werden in Luxemburg jeden Monat rund 350 Angehörige von Drittstaaten das „Screening“-System durchlaufen. Dafür soll ein eigenes Zentrum in der hauptstädtischen rue Bender im ehemaligen ADEM-Gebäude dienen, 40 Mitarbeiter sollen dafür eingestellt werden.
Screening-System zur Identitätsfeststellung
Die Vorabprüfung gilt für drei Hauptfälle: Antragsteller auf internationalen Schutz ohne gültige Dokumente im Hoheitsgebiet, Drittstaatsangehörige ohne gültige Dokumente, die von der Polizei im Hoheitsgebiet festgenommen wurden, sowie Antragsteller auf internationalen Schutz ohne gültige Dokumente an der Außengrenze, also dem Flughafen Findel, der nach den Worten des Ministers gewissermaßen die „einzige EU-Außengrenze Luxemburgs“ ist. Hier sollen die Screenings bis zu sieben Tage dauern, allerdings dürfte es sich dabei nur um wenige Fälle handeln. Für jeden einzelnen Fall allgemein wird es schließlich entweder zu einem Asylverfahren oder zu einem Rückführungsverfahren kommen.
Andererseits wird die Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats einfacher und schneller, nicht zuletzt aufgrund der Neugestaltung der Kriterien für die Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats und der Verkürzung der Fristen im Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats. Die neuen Vorschriften sollen einen schnelleren Zugang zum Asylverfahren gewährleisten und die Sekundärmigration verringern.
Wenn eine Person aus einem Land mit einer Anerkennungsquote von mehr als 20 Prozent kommt, durchläuft sie eine „normale Prozedur“. Wenn feststeht, dass Luxemburg für die betreffende Person zuständig ist, muss die Behörde den Asylantrag innerhalb von sechs Monaten bearbeiten. Kommt die Person aus einem sicheren Drittstaat mit einer Anerkennungsquote von weniger als 20 Prozent, dann durchläuft sie eine „beschleunigte Prozedur“. Dabei muss festgestellt werden, welches EU-Land zuständig ist. Die Dauer der Bearbeitung wird in diesem Fall nur drei Monate betragen.
Paradigmenwechsel und „Migrationswende“
Minister Gloden spricht zudem von einem Paradigmenwechsel – sein deutscher Amtskollege Alexander Dobrindt (CSU) benutzt allgemein für die derzeitige Verschärfung der Asylpolitik den Begriff „Migrationswende“ – bei Einspruch- bzw. Berufungsmöglichkeiten. Diese werden außer bei normalen Asylverfahren keine automatisch aufschiebende Wirkung mehr haben. Sie sind nur noch möglich für das normale Asylverfahren und bei Aufhebung des internationalen Schutzes durch den Minister.
Was unbegleitete Minderjährige angeht, erklärt der Minister, dass diesen ein vorläufiger Vormund zugewiesen werde, der sie dann durch das gesamte Asylverfahren begleite. Das entsprechende Personal solle eigens geschult werden. Die Fingerabdrücke der Minderjährigen können in eine europäische Datenbank aufgenommen werden. Anders als Erwachsene dürfen die Jugendlichen nicht im „Centre de rétention“ auf Findel untergebracht werden – außer es handele sich um Jugendliche ab 16 Jahren, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen.
Wie bereits zuvor bekannt war, sollen auch Rückführungen vereinfacht werden, ob auf freiwilliger Basis über die „Maison de retour“ oder als Abschiebungen. Doch Hilfsorganisationen haben immer wieder vor dem neuen restriktiveren Kurs gewarnt. Sie folgten einem rechtspopulistischen Narrativ. In der gesamten EU ist die Zahl der Flüchtlinge im vergangenen Jahr zurückgegangen. Damit setzt sich eine Tendenz fort, die sich bereits 2024 abzeichnete. „Das Blatt hat sich gewendet“, sagt Charles, der ehemalige Asylbewerber, der einst durch West- und Nordafrika reiste, um nach Europa zu kommen. „Doch die Ursachen für die Flucht haben nicht abgenommen. Im Gegenteil.“ Einen Türsteher-Job habe er nie mehr angenommen, sagt er. „Ich will nicht darüber entscheiden, wer wo rein darf oder nicht. Und schon gar nicht als Rausschmeißer. Das gibt nur Ärger und ist mir in schlechter Erinnerung.“