Home-Office
Luxemburg und Deutschland verlängern Steuerabkommen zur Telearbeit bis Ende des Jahres
Luxemburg und Deutschland haben ihre „gütliche Einigung“ bis zum 31. Dezember verlängert – demnach müssen Grenzgänger, die aufgrund der Pandemie von zu Hause aus arbeiten, weiterhin keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland zahlen. Das teilt das Finanzministerium in einer Pressemitteilung vom Montagvormittag mit.
Gute Nachrichten für Pendler, die in Deutschland leben und in Luxemburg arbeiten Symbolfoto: dpa/Uwe Anspach
Wer in Deutschland lebt und in Luxemburg arbeitet, darf laut dem regulären Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den beiden Staaten eigentlich nur 19 Tage pro Jahr im Home-Office arbeiten, ohne in Deutschland abgabepflichtig zu werden.