Staatsrat
„Long Covid“ soll in Luxemburg anerkannt werden
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Eine Kur für Menschen mit „Long Covid“ soll künftig in die Nomenklatur der von der Krankenversicherung übernommenen Handlungen und Dienstleistungen der Ärzte aufgenommen werden. Der Staatsrat stimmte diesbezüglich am Mittwoch einem Entwurf eines großherzoglichen Reglements zu. Das geht aus einem Presseschreiben des Staatsministeriums hervor. Unter „Long Covid“ versteht man die Langzeitfolgen einer Covid-Infektion. Das Robert-Koch-Institut definiert das Krankheitsbild folgendermaßen: „Gesundheitliche Beschwerden, die jenseits der akuten Krankheitsphase einer SARS-CoV-2-Infektion von vier Wochen fortbestehen oder neu auftreten.“