Luxemburg
Léon Gloden will mehr Rechtssicherheit bei Baugenehmigungen
Eine Baugenehmigung kann in Luxemburg nach ihrer Ausstellung zweimal um ein Jahr verlängert werden. Doch wie sieht es mit den Steuerregelungen aus?
Innenminister Gloden will mehr Rechtssicherheit bei Baugenehmigungen Symbolfoto: Editpress-Archiv/Didier Sylvestre
Ein Bauherr kann in Luxemburg seine Baugenehmigung, die nach ihrer Ausstellung ein Jahr lang gültig ist, zweimal um ein Jahr verlängern lassen. Die kommunalen Steuerregelungen sehen vor, dass der Bauherr die Steuer für kommunale Einrichtungen („taxe d'équipements collectifs“) im Fall einer Verlängerung der Genehmigung nicht noch ein weiteres Mal bezahlen muss. Das antwortet Innenminister Léon Gloden (CSV) auf eine parlamentarische Frage von Alexandra Schoos (ADR).