Gesundheitsministerium informiert

Leicht erhöhtes Meningeom-Risiko bei Antibabypillen mit Desogestrel und Etonogestrel

Das Gesundheitsministerium weist auf eine neue Sicherheitsinformation zu bestimmten Antibabypillen hin. Betroffene sollen ihre Verhütung nicht einfach ohne ärztliche Rücksprache absetzen.

Das Gesundheitsministerium informiert: Bestimmte Antibabypillen mit Desogestrel und Etonogestrel können das Risiko für ein Meningeom leicht erhöhen

Das Gesundheitsministerium informiert: Bestimmte Antibabypillen mit Desogestrel und Etonogestrel können das Risiko für ein Meningeom leicht erhöhen Symbolfoto: Annette Riedl/dpa

Bei bestimmten hormonellen Antibabypillen mit den Wirkstoffen Desogestrel und Etonogestrel besteht ein leicht erhöhtes Risiko, ein Meningeom zu entwickeln. Darauf weist das Gesundheitsministerium am Donnerstag in einem Presseschreiben hin.

Risiko steigt offenbar mit der Dauer der Anwendung

Meningeome sind meist gutartige und langsam wachsende Tumore der Hirn- und Rückenmarkshäute. Je nach Lage können sie unter anderem Sehstörungen, Hörprobleme, anhaltende Kopfschmerzen, Gedächtnisstörungen oder epileptische Anfälle verursachen.

Das Risiko bei der Anwendung von Verhütungsmitteln auf Basis von Desogestrel oder Etonogestrel ist laut Ministerium „sehr gering“. Die große Mehrheit der Frauen werde kein Meningeom entwickeln. Die verfügbaren Daten deuten allerdings darauf hin, dass das Risiko mit der Dauer der Anwendung zunimmt und bei Frauen über 45 Jahren höher sein kann.

Pille soll nicht eigenständig abgesetzt werden

Bei einem bestehenden Meningeom oder einer entsprechenden Vorgeschichte sind diese Verhütungsmittel nun kontraindiziert. Ärzte sollen bei der Wahl der Verhütung für ihre Patientinnen zudem eine frühere Behandlung mit anderen Gestagenen (weibliche Hormone) berücksichtigen.

Wer derzeit ein entsprechendes Präparat verwendet, soll dieses laut Ministerium nicht eigenständig absetzen. Stattdessen können Fragen oder Sorgen beim nächsten Termin mit dem Hausarzt oder dem Gynäkologen besprochen werden. Ohne entsprechende Vorgeschichte oder Symptome sei keine dringende Untersuchung notwendig.

Das Ministerium empfiehlt generell, die gewählte Verhütung regelmäßig ärztlich überprüfen zu lassen. (DJ)

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