Arbeitsrecht
Lehren aus einem Debakel: Warum Vorruhestandsregeln bei Liberty Düdelingen versagten
Nachdem Liberty Steel Düdelingen im November 2024 offiziell insolvent wurde, haben rund 150 Mitarbeiter ihren Job verloren. Die Gewerkschaften hofften auf Vorruhestandsregelungen. Diese Hoffnung blieb größtenteils jedoch unerfüllt.
Der Vorruhestand war für die große Mehrheit der potenziell betroffenen Liberty-Mitarbeiter, nachdem die Aktivitäten eingestellt wurden, rechtlich nicht mehr möglich Foto: Editpress/Julien Garroy
Das Liberty-Werk in Düdelingen gehörte ursprünglich zu ArcelorMittal. 2017 musste dieser jedoch den Standort verkaufen, um eine EU-Genehmigung zum Kauf des Ilva-Stahlwerks in Italien zu erhalten. Käufer war das aufstrebende Familienunternehmen Liberty Steel von Sanjeev Gupta.
Die Umsetzung eines nachhaltigen Geschäftsplans gestaltete sich jedoch schwierig: Ab 2021 häuften sich die Probleme im Liberty-Imperium, was Folgen für das Werk in Düdelingen hatte: Die versprochenen Investitionen von 100 Millionen Euro sind nie angekommen. Schlussendlich wurde die Produktion eingestellt, die Belegschaft schrumpfte von 300 auf 150. „Ich sitze einfach nur hier. Es passiert nichts“, schilderte 2023 ein Arbeiter gegenüber dem Tageblatt. Der Staat konnte nicht eingreifen, da die Gehälter weiterbezahlt wurden.
Als Liberty Steel Düdelingen Ende November 2024 Insolvenz anmeldete, wurde gehofft, nun endlich nach Lösungen suchen zu können. Dies erwies sich jedoch als schwieriger als gedacht – sowohl bei der Suche nach einem neuen Investor, die fehlschlug, als auch bei der Suche nach sozialverträglichen Lösungen für die verbliebenen Mitarbeiter.
OGBL und LCGB kämpften für ein „Préretraite-ajustement“ – ein Vorruhestandsmodell, das bei Betriebsschließungen auch durch einen Konkursverwalter beantragt werden kann. Nach monatelangen Verhandlungen sollen die Minister Lex Delles und Georges Mischo bestätigt haben, dass dies rechtlich möglich sei. Doch plötzlich wurden juristische Hindernisse geltend gemacht. Die Gewerkschaften sprachen von einer absoluten Schande. Als Georges Mischo Ende 2025 sein Amt als Arbeitsminister an Marc Spautz übergab, appellierten sie an den neuen Minister, die Zusagen einzuhalten.
Neuer Minister, alte Antwort
Doch auch Spautz konnte die Hoffnungen, zumindest für viele der Betroffenen, nicht erfüllen: „Aus unserer rechtlichen Analyse geht hervor, dass zum Zeitpunkt der Insolvenz und aufgrund der Entscheidung des Insolvenzverwalters, die Geschäftstätigkeit nicht fortzusetzen, die gesetzlichen Bestimmungen zum ‚préretraite-ajustement‘ faktisch nicht mehr anwendbar waren“, erklärte er im Rahmen einer Antwort auf eine diesbezügliche „question parlamentaire“ vom Abgeordneten Mars Di Bartolomeo. „Vor diesem Hintergrund waren die Forderungen nach Anwendung der Vorruhestandsmaßnahme auf die Belegschaft von Liberty Steel mit dem derzeit geltenden Rechtsrahmen nicht vereinbar.“
Der Fall zeigt somit eine Schwäche im luxemburgischen Sozialrecht auf: Alle Schutzinstrumente setzen voraus, dass rechtzeitig vor der Betriebseinstellung gehandelt wird – als der Zusammenbruch von Liberty in Düdelingen kam, war es bereits zu spät.
Die Gewerkschaften OGBL und LCGB dürften von der Antwort des neuen Arbeitsministers nur wenig überrascht sein. Sie hatten bereits im Dezember geschrieben: „Wenn diese Fälle endlich im Interesse der Arbeitnehmer gelöst sind, müssen mehrere gesetzliche Bestimmungen in Bezug auf Insolvenz, Begleitung der Arbeitnehmer und Vorruhestand überarbeitet werden, um zu verhindern, dass sich solche dramatischen Situationen in Zukunft wiederholen.“
Es scheint somit hierzulande einfacher, eine neue Verwendung für Grundstücke als für gebeutelte Mitarbeiter zu finden. Die Luxemburger Regierung hat bereits Mitte letzten Jahres angekündigt, das Liberty-Gelände übernehmen zu wollen. Man werde prüfen, ob es für „Verteidigungszwecke“ genutzt werden könne.