Impfzentren
Kritik von Verbraucherschützern: Bei Impfstoff-Wahl werden ärztliche Gutachten nicht berücksichtigt
Bei der Corona-Impfung in Luxemburger Impfzentren werden laut „Patiente Vertriedung“ und UCL weder die medizinische Vorgeschichte noch hausärztliche Gutachten berücksichtigt. Die beiden Organisationen fordern, dass sich dies in Zukunft ändern soll – immerhin besäßen Patienten das Recht, einen Impfstoff zu erhalten, der ihrem Gesundheitszustand Rechnung trage.
Patienten hätten das Recht, einen Impfstoff zu erhalten, der ihren aktuellen Gesundheitszustand sowie ihre Krankengeschichte berücksichtigt, schreiben die „Patiente Vertriedung“ und die ULC Foto: dpa/AP/Ritzau Scanpix/Henning Bagger
Die Durchführung der Impfungen in Impfzentren geschehe mit einem „Mangel an Transparenz“ gegenüber der Öffentlichkeit. Das schreiben die Organisationen „Patiente Vertriedung“ und „Union luxembourgeoise des consommateurs nouvelle“ (ULC) in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Ihr zentraler Vorwurf: Welchen Corona-Impfstoff gefährdete Personen bekämen, entscheide der Arzt im Impfzentrum – dabei werde das zuvor ausgestellte Gutachten vom behandelnden Hausarzt nicht berücksichtigt. Die „Patiente Vertriedung“ und die ULC stützen sich bei ihrer Kritik auf die Erfahrungsberichte von gefährdeten Patienten, die sich nach ihrem Termin im Impfzentrum an die Organisationen gewandt hätten.