Europarat
Kommission gegen Rassismus und Intoleranz rügt Luxemburg wegen Versäumnissen bei Gleichbehandlung
Zum wiederholten Mal empfiehlt die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz des Europarats Luxemburg, die Befugnisse des Zentrums für Gleichbehandlung (CET) zu stärken und Zwangsoperationen an Intersex-Kindern zu verbieten. Fortschritte von Parlament und Regierung sind in dieser Hinsicht jedoch bislang nicht zu erkennen.
Die ECRI fordert, dass das CET Ermittlungen durchführen und an Gerichtsverfahren teilnehmen können soll Foto: Editpress/Julien Garroy
Am Donnerstag rügte die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz („European Commission against Racism and Intolerance“, ECRI) Luxemburg zum wiederholten Mal für Versäumnisse bei der Umsetzung von Anti-Diskriminierungsmaßnahmen und spricht zwei Empfehlungen aus. Die erste zielt darauf ab, das Zentrum für Gleichbehandlung („Centre pour l’égalité de traitement“, CET) zu stärken. Das CET benötige einen klaren rechtlichen Status, es müsse für alle Belange der Gleichbehandlung zuständig sein – einschließlich der „Staatsangehörigkeit“. Ihm sollen die nötigen Befugnisse zur Durchführung von ordentlichen Ermittlungen und das Recht auf Teilnahme an Gerichtsverfahren übertragen werden. Ferner solle die Möglichkeit geschaffen werden, Beschwerden an das CET weiterzuleiten, schreibt die ECRI in einer Stellungnahme.
„Unnötige Behandlungen“
Die zweite Empfehlung betrifft die Rechte intersexueller Kinder. Die ECRI fordert die Regierung auf, deren Anspruch auf körperliche Unversehrtheit und körperliche Autonomie zu schützen. „Normalisierende“ Genitalchirurgie und andere medizinisch unnötige Behandlungen sollten gesetzlich verboten werden, bis das Kind in der Lage sei, selbstbestimmt, frei und informiert an der Entscheidung mitzuwirken. Darüber hinaus fordert die ECRI, dass Leitlinien und Schulungen für Fachkräfte angeboten und leicht zugängliche Beratungs- und Unterstützungsdienste für intersexuelle Menschen und ihre Familien eingerichtet werden sollen.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Kommission diese Empfehlungen ausspricht. Umgesetzt wurden sie indes noch nicht. Über eine Gesetzesreform zur Kompetenzerweiterung des CET liefen derzeit „Gespräche“, sagte dessen Präsident Andy Schammo im Dezember der Woxx. Das vor 20 Jahren gegründete CET untersteht der Abgeordnetenkammer, seine Reform sei im nationalen Aktionsplan gegen geschlechtsspezifische Gewalt vorgesehen und im Rahmen der Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung geplant, heißt es aus dem Gleichheitsministerium auf Tageblatt-Nachfrage. Ein entsprechender Gesetzentwurf solle noch dieses Jahr von CSV-Arbeitsminister Marc Spautz hinterlegt werden.
Widerspruch
Zu Intersex-Personen steht im Koalitionsabkommen der CSV-DP-Regierung: „Il (Le Gouvernement, Anm. d. Red.) oeuvrera en sorte à ce que les modalités applicables à la réassignation sexuelle ainsi qu’à l’assignation de sexe chez les personnes intersexuées soient évaluées et adaptées aux besoins.“ Im Update des Nationalen Aktionsplans LGBTIQ+, den DP-Gleichstellungsministerin Yuriko Backes im Juli vorstellte, kommt das Verbot von geschlechtszuweisenden Zwangsoperationen von Intersex-Kindern jedoch nicht vor. Die Organisation „Intersex & Transgender Luxembourg“ (ITGL) wies Ende November in einer Mitteilung auf den Widerspruch hin, dass Luxemburg die Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates über die Gleichberechtigung intergeschlechtlicher Menschen zwar unterstütze, die Umsetzung dieser Empfehlung in nationales Recht bislang jedoch ablehne.
„Arbeitsgruppe“
Den fehlenden Reformwillen der Regierung führt ITGL darauf zurück, dass „dieses Thema keine Wahlen entscheidet – aber politische Auseinandersetzungen mit etablierten medizinischen Entscheidungsräumen als risikoreich gelten“. Um der Regierung die Arbeit zu erleichtern, unterbreitete ITGL ihr einen Gesetzesvorschlag. Dieser Text und andere Fragen zu Intersex-Personen würden derzeit „in einer Arbeitsgruppe“ mit der Beteiligung des Justiz-, Gesundheits-, Bildungs- und Staatsministeriums diskutiert, antwortete das Gleichstellungsministerium auf Nachfrage.
Die ECRI ist ein unabhängiges Gremium, das vom Europarat eingerichtet wurde mit dem Ziel, die Situation in Bezug auf Rassismus und Antisemitismus zu überwachen. Seit 2012 umfasst das Mandat auch die Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität. 1993 wurde die ECRI auf Beschluss der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Europarats eingerichtet, 1994 nahm sie ihre Arbeit auf. Alle Staaten des Europarats sind Mitglied von ECRI. Der Sitz Luxemburgs ist derzeit vakant.