CIGR Syrdall

Klage der Gemeinde Contern abgewiesen – Schöffenrat nicht befugt, Klage einzureichen

Die Ermittlungen gegen den Generalkoordinator der Beschäftigungsinitiative CIGR Syrdall werden aufgrund mangelnder Anhaltspunkte eingestellt. Das wurde der Gemeinde Contern am Dienstag mitgeteilt. In der Affäre um die Beschäftigungsinitiative CIGR Syrdall liefen die polizeilichen Ermittlungen in den letzten Wochen weiter. Vor allem aufgrund der am 9. Oktober 2019 vom Schöffenrat der Gemeinde Contern eingereichten Klage sollen Ermittlungen wegen mutmaßlicher sexueller Belästigung gegen den Generalkoordinator des CIGR Syrdall aufgenommen worden sein.

Das Opfer muss selbst Klage gegen den CIGR-Syrdall-Generalkoordinator einreichen. Die Gemeinde ist hierzu nicht befugt.

Das Opfer muss selbst Klage gegen den CIGR-Syrdall-Generalkoordinator einreichen. Die Gemeinde ist hierzu nicht befugt. Foto: Editpress

Die Verdachtsmomente gegen Verantwortliche der Beschäftigungsinitiative Syrdall, wegen derer polizeiliche Ermittlungen eingeleitet wurden, reichen von sexueller Belästigung und von damit verbundenen unmissverständlichen SMS-Botschaften und Fotos des Generalkoordinators der Initiative bis hin zu erpresstem Geschlechtsverkehr, finanzieller Misswirtschaft und Mobbing im großen Stil.

Jetzt kostenlos testen: Ihr persönlicher 24-Stunden-Zugang

  • Zugang zu allen Online-Artikeln
  • E-Paper auf tageblatt.lu und in der App

Sie haben bereits ein Konto ? Melden Sie sich hier an.

Das könnte Sie auch interessieren

Paulette Lenert wechselt in den Staatsrat

„D’Ekipp soll sech sou opstellen, wéi wann ech net Spëtzekandidatin wär“

;