Staatsanwaltschaft
Keine strafrechtlichen Folgen: Justiz schließt Akte „Gaardenhaischen“
Die „Gaardenhaischen“-Affäre wird keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen. Das hat die Luxemburger Staatsanwaltschaft am Freitag mitgeteilt. Die Anwälte von Carole Dieschbourg zeigen sich in einer ersten Stellungnahme erfreut.
Muss wohl keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten: Carole Dieschbourg Foto: Editpress-Archiv/Fabrizio Pizzolante
Die Luxemburger Staatsanwaltschaft hat am Freitag angekündigt, die „Gaardenhaischen“-Affäre ohne strafrechtlichen Folgen zu klassieren. „Der Untersuchungsrichter beschloss, keine Anklage zu erheben, nachdem die Kriminalpolizei eine Untersuchung durchgeführt hatte, die unter anderem Hausdurchsuchungen im Umweltministerium sowie die Anhörung mehrerer Beamten umfasste, die in das Verfahren zur Bearbeitung des Antrags von Herrn Traversini involviert waren“, heißt es in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft.