Interview

Journalistenverband zum Circulaire Bettel 2.0: „Eine Errungenschaft würde ich es nicht nennen“

Wenn Journalisten auf der Suche nach Informationen sind, bleibt seit dem „Circulaire Bettel“ aus dem Jahr 2016 bei staatlichen Verwaltungen oft nur der Weg über die Pressestelle. Nun wurde das Rundschreiben von Medienminister Xavier Bettel aktualisiert – bietet jedoch nur wenig Neues. Wir haben mit dem Luxemburger Journalistenverband über das Circulaire Bettel 2.0 geredet.

Roger Infalt (l.) und Luc Caregari (r.) verriegeln während eines Protests der ALJP den Zugang zum Staatsministerium

Roger Infalt (l.) und Luc Caregari (r.) verriegeln während eines Protests der ALJP den Zugang zum Staatsministerium Foto: Editpress-Archiv/Hervé Montaigu

Der Luxemburger Journalistenverband fordert seit Jahren einen Informationszugang für Journalisten. Stattdessen erscheint 2016 das „Circulaire Bettel“, das die Rechte und Pflichten von Staatsbediensteten im Umgang mit der Presse regelt. Demnach müssen Staatsbeamte den Pressestellen der öffentlichen Verwaltungen alle nötigen Informationen zur Verfügung stellen, damit diese eine Antwort an die anfragenden Journalisten formulieren können. Der Beamte selbst darf eine Information nur dann weiterleiten, wenn der Minister oder Ressortchef sein Einverständnis gegeben hat. Zudem dürfen keine „Informationen mit rein internem Charakter“ oder als geheim klassifizierte Informationen weitergegeben werden. Am Montag nun wurde das Circulaire Bettel 2.0 verschickt. Dieses hält an dem vorigen Rundschreiben fest, ergänzt es jedoch in einigen Punkten:

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