nach „Strategiewechsel“

ITM reduziert Kontrollen und verhängt deutlich weniger Bußgelder

Die Strategie der CSV-DP-Regierung, die ITM „business-friendlier“ zu machen, trägt erste Früchte. Mit dem Rückgang der Kontrollen nehmen in gleichem Maße auch die Verstöße ab, sei es bei den Arbeitsbedingungen, beim Menschenhandel, bei der Schwarzarbeit oder der illegalen Beschäftigung.

Arbeitsminister Marc Spautz und ITM-Direktor Marco Boly diskutieren pädagogische Ansätze gegen arbeitsrechtliche Verstöße.

Arbeitsminister Marc Spautz und ITM-Direktor Marco Boly setzen im Kampf gegen arbeitsrechtliche Verstöße auf „Pädagogik“ Foto: Editpress/Hervé Montaigu

Die ITM hat im vergangenen Jahr ein Drittel weniger Kontrollen (1.297) zur Einhaltung des Arbeitsrechts durchgeführt als noch im Vorjahr (1.856). Insbesondere im Horeca-Bereich, im Einzelhandel und im Transportwesen wurde weniger beaufsichtigt, im Baugewerbe verhältnismäßig etwas mehr, insgesamt gingen die Kontrollen aber in fast allen Branchen zurück. Das geht aus dem Aktivitätsbericht der Gewerbeinspektion hervor, der am Montag veröffentlicht wurde.

Der Rückgang der Kontrollen ist eine Folge des Strategiewechsels, der unter dem vorigen CSV-Arbeitsminister Georges Mischo eingeleitet wurde. Die ITM solle „business-friendlier“ werden, mehr Wert auf Prävention legen. Mischos Nachfolger Marc Spautz (CSV) hält offenbar an diesem Kurs fest. Er teilte am Montagnachmittag mit, die Kontrollen wiesen nun eine „deutlich stärkere pädagogische Komponente“ auf, die Inspektoren lägen den Schwerpunkt zunächst auf Sensibilisierung und die Erläuterung der Vorschriften, bevor sie Strafmaßnahmen in Betracht ziehen. Seit 2023 hat die ITM acht neue Inspektoren rekrutiert. Zwischen 2019 und 2023, unter den LSAP-Arbeitsministern Dan Kersch und Georges Engel, hatte sich ihre Anzahl (von 29 auf 99) mehr als verdreifacht.

Zwei Drittel weniger Bußgelder

Mit den Kontrollen gingen auch die Ordnungswidrigkeiten um über ein Fünftel zurück. Die Verstöße gegen die Einhaltung der Arbeitszeiten sanken innerhalb eines Jahres von 1.402 auf 1.087, die gegen die Einhaltung der (Mindest-)Löhne von 1.155 auf 915. Das wirkt sich auf die Bußgelder aus: Wurden 2024 noch 765 Geldstrafen in Höhe von insgesamt 3,5 Millionen Euro gegen Unternehmen verhängt, die ihre Verfehlungen nach einer ersten Aufforderung nicht behoben hatten, waren es 2025 nur noch 225 in Höhe von 675.750 Euro.

Noch stärker als bei den Arbeitsbedingungen fällt der Rückgang beim Menschenhandel aus. 2024 ermittelte die ITM zehn Fälle mit 17 potenziellen Opfern und stellte elf Protokolle aus, 2025 waren es drei Fälle mit sechs potenziellen Opfern und zwei Protokolle. Ähnlich verhält es sich mit der Schwarzarbeit („travail clandestin“), bei der die festgestellten Fälle um fast ein Drittel (von 171 auf 119) sanken. Die Fälle, in denen Bußgelder verhängt wurden, gingen gar um rund zwei Drittel (von 102 auf 38) zurück. Die von der ITM detektierten Fälle von illegaler Arbeit und Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen ohne Aufenthaltsgenehmigung halbierten sich innerhalb eines Jahres.

Gestiegen sind hingegen die bei der ITM eingegangenen Anzeigen wegen Mobbings: 2024 waren es 141, 2025 216 – eine Zunahme von über 50 Prozent. Jedoch wurde vergangenes Jahr nur in 112 Fällen eine Untersuchung eingeleitet (52 Prozent), im Jahr davor wurde noch in 115 Fällen ermittelt (81 Prozent).

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