Luxemburg

ITM deckt Arbeitsrecht-Verstöße bei Weinlese auf – Neuer Leitfaden soll Winzern helfen

Winzer in Luxemburg sehen sich mit zahlreichen arbeitsrechtlichen und organisatorischen Herausforderungen konfrontiert: ITM-Kontrollen brachten 2024 mehrere Verstöße ans Licht. Ein neu veröffentlichter Leitfaden soll den Betrieben als zentrale Orientierungshilfe dienen und Antworten auf Fragen zu Arbeitsrecht, Verwaltungspflichten und Unterbringung liefern.

ITM deckt Arbeitsrecht-Verstöße bei Weinlese auf – Neuer Leitfaden soll Winzern helfen

Foto: Editpress/Didier Sylvestre

Winzer stehen während der Weinlese mit zahlreichen Saisonarbeitskräften vor komplexen arbeitsrechtlichen Anforderungen. Die ITM überprüfte während der Weinlese 2024 insgesamt 44 Weinbaubetriebe und 343 Arbeitnehmer, darunter 315 Saisonkräfte. Zwei Betriebe wurden mit Verwaltungsstrafen von je 10.000 Euro belegt, weil sie Drittstaatsangehörige ohne Arbeitserlaubnis beschäftigten. Das geht aus der Antwort von Arbeitsminister Georges Mischo (CSV) auf eine parlamentarische Anfrage der LSAP-Abgeordneten Georges Engel und Mars Di Bartolomeo hervor. Derzeit werden die Unterlagen von 36 weiteren Betrieben geprüft. Diese Unternehmen mussten fehlende Sozialdokumente nachreichen. Bei Verstößen haben sie eine Frist, um die Mängel zu beheben.

Beim „Wäibaudësch“ 2024 wurde die Forderung nach einer zentralen Informationsstelle für Betriebe laut. Landwirtschaftsministerin Martine Hansen (CSV) kündigte an, bis September 2024 einen Leitfaden zu Arbeitsrecht, ITM und Unterbringung zu veröffentlichen. Die Diskussion über den „Plan d’organisation du travail“ (POT), der auch für Betriebe mit weniger als 15 festen Mitarbeitern verpflichtend ist, sorgt ebenfalls für Kontroversen. Dieser besagt, dass jeder Arbeitnehmer die ihn betreffende Arbeitszeit unmissverständlich aus dem Plan ablesen können muss. Winzer kritisieren den hohen Verwaltungsaufwand und fordern eine Ausnahme für kleinere Unternehmen.

Neuer Leitfaden für Saisonkräfte ist fertiggestellt

Der vom Ministerium angekündigte Leitfaden zur Beschäftigung von Saisonarbeitskräften liegt nun vor, bestätigt Mischo. Unter dem Titel „Leitfaden zur Beschäftigung saisonaler Arbeitskräfte im Weinbau, Obstbau, Gartenbau und Landwirtschaft“ bietet das Handbuch eine zentrale Informationsquelle zu arbeitsrechtlichen und verwaltungstechnischen Fragen. Erstellt wurde der Leitfaden vom Institut viti-vinicole in Zusammenarbeit mit der ITM, dem Centre commun de la sécurité sociale, der Administration des contributions directes, dem Service de santé au travail multisectoriel und der Agence pour le développement de l’emploi.

Die Diskussion um den „Plan d’organisation du travail“ geht weiter. Die Winzer sehen darin eine zusätzliche bürokratische Hürde. Eine Gesetzesänderung hält Mischo jedoch für unnötig. Die Regelung ziele vor allem auf manuelle Tätigkeiten ab, die die meisten Saisonarbeitskräfte ohnehin nicht beträfen, so der Minister. (DJ)

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