Corona-Epidemie

Home-Office-Regelung mit Belgien wird bis zum 31. August verlängert

Pendler aus Belgien dürfen bis zum 31. August im Home-Office arbeiten, ohne steuerliche Nachteile befürchten zu müssen. Der Minister für Soziale Sicherheit, Romain Schneider (LSAP), teilt in einer Pressemitteilung mit, dass eine betreffende Regelung mit der belgischen Regierung verlängert wurde.

Home-Office-Regelung mit Belgien wird bis zum 31. August verlängert

Symbolbild: dpa/Lisa Ducret

Belgische Arbeitnehmer ist es auch weiterhin möglich, im Home-Office zu arbeiten – und das ganz ohne steuerliche Nachteile. Sozialminister Romain Schneider hat eine betreffende Regelung, die während der Pandemie unterzeichnet wurde, bis zum 31. August mit der belgischen Regierung verlängert. Das teilt die Regierung in einer Pressemitteilung mit.

Romain Schneider betont, dass das Home-Office ein wichtiges Werkzeug ist, um das Coronavirus einzudämmen. Eine Anfrage an die französische und deutsche Regierung, um die Fristen zu verlängern, wurde ebenfalls gestellt. Die Antwort soll in den kommenden Tagen erfolgen, schreibt das Ministerium für Soziale Sicherheit.

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