Parlament
Höhere Strafen bei Handy-Nutzung im Auto
Der Zugang von Personen mit Behinderungen auf den regulären Arbeitsmarkt muss verbessert werden. Dieser Frage hat sich das Parlament gestern anlässlich einer Aktualitätsstunde gewidmet. Ein weiterer Schwerpunkt der Debatten: die Verkehrssicherheit auf unseren Straßen. Themen, die kaum Anlass zu Meinungsverschiedenheiten gaben.
Foto: Editpress/Tania Feller
Das aktuelle Gesetz von 2003, das den Status von Beschäftigten mit einer Behinderung regelt, sei veraltet. Diesen Menschen werde der Zugang zum Arbeitsmarkt erschwert. Die gesetzlich vorgeschriebenen Quoten für Privatbetriebe und öffentliche Hand zur Einstellung von Menschen mit Behinderung würden nicht erfüllt. So lauteten einige der Beanstandungen von Sven Clement, Initiator der Debatte. Zwar würden diese Menschen eine Beschäftigung in sogenannten geschützten Ateliers finden, doch oftmals gelinge der Wechsel auf den ersten Arbeitsmarkt nicht. Unternehmen würden sich mit der Einstellung dieser Menschen wegen unzureichender staatlicher Unterstützung schwertun.
Clement zufolge blieben rund 4.700 Arbeitsplätze, die Menschen mit Behinderungen zustünden, bisher unbesetzt. Dabei weise ein Drittel der bei der Adem eingetragenen Arbeitssuchenden eine Behinderung auf. Es seien demnach ausreichend Kandidaten vorhanden, nur mangele es an den notwendigen Fachkenntnissen. Die Menschen müssten entsprechend ausgebildet werden. Quoten allein reichten demnach nicht, so Clements Schlussfolgerung. Problematisch sei, dass vielen Personen die Berechtigung zur Nutzung des Adapto-Fahrdienstes vorenthalten werde, obwohl sie nicht mit dem Bus oder dem Zug zur Arbeit könnten.
Laut Marc Spautz (CSV) weise die Problematik etliche Aspekte auf. Damit sollte das Parlament während eines Hearings mit allen betroffenen Seiten auseinandersetzen. Die Unternehmen sollten nicht nur finanziell bei der Einstellung von Menschen mit Behinderung unterstützt werden. Es bedürfe auch einer Begleitperson, eines Tutors, der die betroffene Person bei der Eingliederung in die neue Arbeitswelt begleitet.
Etliche Beanstandungen konnte bereits die liberale Abgeordnete Carole Hartmann ausräumen. Sanktionen gegen Betriebe, die keine Behinderte einstellen, seien schon vorgesehen. Sie könnten jedoch nur angewandt werden, falls eine Klage vorliege. Bisher würden jedoch keine Beschwerden vorliegen. Auch sei bei der Einstellung von Menschen mit Behinderung die staatliche Unterstützung nicht auf 40 Prozent des Gehalts begrenzt, wie zuvor von Clement beanstandet. Sie könne je nach Fall 100 Prozent erreichen. Zur Begleitung in den ersten Arbeitsmarkt sei bereits 2019 eine „Assistance à l’inclusion dans l’emploi“ eingeführt worden.
Die aktuelle Situation sei nicht zufriedenstellend, auch wenn in den vergangenen Jahren Fortschritte erzielt wurden. Die Schaffung des Begleitdienstes hob auch der LSAP-Fraktionschef Georges Engel hervor. Dem hielt die neue „déi Lénk“-Abgeordnete Myriam Cecchetti jedoch entgegen, dass dieser wenig genutzt werde. Ein vor einigen Jahren noch bestehendes Job-Coaching-Programm sei eingestellt worden, weil die Mittel dazu gekürzt worden seien.
Vizepremierminister und Arbeitsminister Dan Kersch (LSAP) wies den Vorwurf zurück, der Staat lege Menschen mit Behinderungen Steine in den Weg. Tatsächlich verfüge man über ein allgemein gutes System, das jedoch stellenweise ausgebaut werden könne. Angesichts der Corona-Pandemie und wirtschaftlicher Unwägbarkeiten scheuten die Unternehmen allgemein vor Neueinstellungen zurück. Auch Kersch erinnerte an den erst seit 2019 bestehenden Begleitdienst für behinderte Arbeitnehmer. Er habe jedoch den Eindruck, dass die Betriebe diesen wenig nutzen. Vielleicht sei eine Sensibilisierungskampagne notwendig. Derzeit stünden 14 zugelassene Assistenten für die Unternehmen bereit. Außerdem könnten sich interessierte Unternehmen an Adem-Berater wenden.
Minus vier Punkte und 250 Euro Geldbuße
Mit 26 Straßenverkehrstoten im vergangenen Jahr sei man vom Ziel „Vision zéro“ noch weit entfernt, stellte die LSAP-Abgeordnete Cécile Hemmen fest. Als Interpellantin leitete sie die zweite Debattenrunde gestern ein. Langfristig gehe die Tendenz in die richtige Richtung, hob sie hervor und erinnerte dabei an die hohen Todeszahlen aus den Jahren 1990 und 2000 mit 60 bzw. 76 Verkehrstoten.
Die meisten tödlichen Unfälle ereigneten sich auf den Landstraßen, oftmals in Folge eines Zusammenpralls gegen Bäume, hob Hemmen hervor. Die Wegeinfassung von Landstraßen sollte so gestaltet sein, dass ein Fahrer einen Fahrfehler nicht mit dem Tod bezahlen müsse, forderte sie. Natürlich wolle man nicht sämtliche Bäume fällen. Nur sollten solche an gefährlichen Stellen identifiziert und beseitigt werden oder aber der Straßenrand sicherer gestaltet werden. Nicht nachvollziehbar sei, wenn Bäume an Straßenrändern gefällt und dortselbst durch neue ersetzt werden, so die Interpellantin. Bäume sollten durch Hecken ersetzt werden.
Verstärkt sollte auf die Gefahren der Ablenkung durch das Handy hingewiesen werden, forderte Hemmen. Ob man nicht die Höchstgeschwindigkeit auf den Landstraßen reduzieren, weitere Radare aufstellen sollte? Warum keine allgemeine 30er-Zone um Schulen einrichten, so weitere Anregungen. Um Radfahrern und Tretroller-Fahrern schwere Unfälle zu ersparen, sollte eine allgemeine Helmpflicht eingeführt werden.
Laut Mobilitätsminister François Bausch („déi gréng“) bleibe überhöhte Geschwindigkeit das Problem Nummer eins im Straßenverkehr. Wo regelmäßig mit dem Radar kontrolliert werde, gehe die Zahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen zurück. Sorge bereite das Nichteinhalten der 90-km/h-Begrenzung in den Tunneln. Daher werde im Rahmen eines Pilotprojekts am Tunnel Markusberg ein Radar angebracht. Viele Gemeinden interessierten sich für eine Radaranlage an Verkehrsampeln, wie sie derzeit an der Kreuzung „Stäreplaz“ in Luxemburg-Stadt getestet wird.
Zur Problematik der Straßenbäume betonte Bausch, dass in den letzten zwei Jahren über 900 Bäume an Straßen beseitigt wurden. Ziel sei es, entlang Alleen möglichst oft Leitplanken anzubringen. Erhöht werden die Strafen bei der Benutzung des Handys ohne Freisprechanlage: minus vier Führerscheinpunkte und 250 Euro Bußgeld. Eine Helmpflicht lehnte Bausch ab.
Mit Nathalie Oberweis und Myriam Cecchetti, beide „déi Lénk“, hat das Parlament seit gestern zwei neue Abgeordnete. Sie ersetzen Marc Baum und David Wagner, die nach dem Rotationsprinzip in ihrer Partei ihren Rücktritt eingereicht hatten.
Nathalie Oberweis (2.v.r.) und Myriam Cecchetti (r.) im Gespräch mit Nancy Kemp-Arendt und Mars di Bartolomeo Foto: Editpress/Hervé Montaigu