Sozialdialog
Handwerkerverband will qualifizierten Mindestlohn abschaffen, unqualifizierten vorerst nicht erhöhen
Statt, dass der Staat den Betrieben höhere Mindestlöhne vorschreibt, soll die Allgemeinheit für die Stärkung der Kaufkraft von Geringverdienern aufkommen, schlägt die „Fédération des artisans“ vor. Den qualifizierten Mindestlohn will der Handwerkerverband sogar ganz abschaffen. In den kommenden Wochen sollen Regierung und Sozialpartner über die Umsetzung der EU-Mindestlohnrichtlinie verhandeln.
Die Spitze der „Fédération des artisans“ (v.r.n.l.): Generalsekretär Romain Schmit, Präsident Luc Meyer und der stellvertretende Generalsekretär Christian Reuter Foto: Editpress/Didier Sylvestre
Im von CSV-Premier Luc Frieden proklamierten „Joer vun der Kompetitivitéit“ fordert die „Fédération des artisans“ von der CSV-DP-Regierung, den qualifizierten Mindestlohn abzuschaffen und den unqualifizierten bis zur nächsten gesetzlich festgelegten (zweijährigen) Anpassung am 1. Januar 2027 nicht zu erhöhen. Das verkündete der Generalsekretär des Dachverbands des luxemburgischen Handwerks, Romain Schmit, am Dienstagvormittag auf einer Pressekonferenz in der Handwerkskammer auf Kirchberg. Seit 2022 sei der Mindestlohn in Luxemburg um 17 Prozent gestiegen. Gleichzeitig nehme die Produktivität ab, das Wirtschaftswachstum verlangsame sich, die Beschäftigung gehe zurück und die Margen der Unternehmen hätten sich verringert, sagte Schmit. Vor Corona hätten die Gewinnmargen der Handwerksbetriebe bei fünf Prozent des Gesamtumsatzes gelegen, heute seien es nur noch zwei Prozent, behauptet die „Fédération des artisans“. Überprüfbar sind diese Angaben nicht.
„Revolte“ vermeiden
Zwar würden die Handwerksbetriebe insgesamt nur ein Fünftel ihrer Beschäftigten mit dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlen (9% erhielten den unqualifizierten, 11% den qualifizierten) und der Bedarf der kleinen und mittleren Betriebe an unqualifizierter Arbeitskraft sei eher gering, doch eine Mindestlohnerhöhung habe Auswirkungen auf die gesamte Lohnstruktur: Höher qualifizierte Angestellte mit mehr Erfahrung, Verantwortung und längerer Betriebszugehörigkeit würden nicht hinnehmen, dass der Lohnunterschied zwischen ihnen und Mindestlohnempfängern sich verringere, sagte Schmit, sodass die Betriebe auch die höheren Gehälter anpassen müssten, wenn sie nicht wollten, dass es zu einer „Revolte“ komme. Deshalb brauche man auch keinen qualifizierten Mindestlohn, die Unternehmen seien der Meinung, sie könnten Qualifikationen selbst wertschätzen und benötigten dafür „keen Externen“, sagte Schmit: „Mir si grouss Jongen, mir kënnen dat selwer.“
Der neue CSV-Arbeitsminister Marc Spautz hatte in den vergangenen Wochen angekündigt, im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie über angemessene Mindestlöhne den sozialen Mindestlohn in Luxemburg anpassen zu wollen. Als Richtwert empfiehlt die Richtlinie 60 Prozent des Medianeinkommens oder 50 Prozent des Durchschnittseinkommens. Dem Paperjam hatte Spautz vergangene Woche in einem Interview erzählt, er tendiere persönlich zu der Medianlohn-Variante, mit der die Erhöhung etwas niedriger ausfallen würde als mit der des Durchschnittslohns. Jedoch müsse er darüber erst mit dem Regierungsrat und den Sozialpartnern reden, sagte Spautz. Wann das geschehen soll, ist noch unklar. Der OGBL fordert seit Jahren eine Erhöhung des Mindestlohns um zehn Prozent.
Laut den letzten verfügbaren Zahlen des Statec lag das Brutto-Medianeinkommen 2022 bei jährlich 58.126 Euro, das Brutto-Durchschnittseinkommen bei 75.919 Euro. Eurostat bezifferte das Brutto-Durchschnittseinkommen 2024 auf 82.969 Euro. 60 Prozent des Medianeinkommens wären 2022 demzufolge monatlich 2.906,3 Euro gewesen. Die Hälfte des Durchschnittseinkommens betrug vor vier Jahren monatlich 3163,3 Euro, vor zwei Jahren 3.457 Euro. Aktuell liegt der unqualifizierte Mindestlohn in Luxemburg bei 2.703,74 Euro, der qualifizierte bei 3.244,48 Euro.
Staat soll zahlen
Die Handwerkskammer bemängelt jedoch, dass die Gehälter im Finanzsektor und im öffentlichen Dienst wesentlich höher seien als in ihrer Branche und die Median- und Durchschnittseinkommen in die Höhe treiben würden. Kleine und mittlere Betriebe könnten damit nicht mithalten und würden durch eine Mindestlohnerhöhung quasi gezwungen, die Preise für ihre Produkte und Dienstleistungen zu steigern und sie an ihre Kunden weiterzugeben. Um Median- und Durchschnittseinkommen zu senken, hatte der vorige CSV-Arbeitsminister Georges Mischo geplant, den öffentlichen Dienst (und Sondervergütungen) aus der Berechnung des Mindestlohns auszuklammern. Dieser Plan war jedoch bei Gewerkschaften und parlamentarischer Opposition auf Widerstand gestoßen. Auch Marc Spautz lehnte diese Neuberechnung nach seinem Amtsantritt ab.
Die „Fédération des artisans“ schlägt jetzt vor, dass nicht die Unternehmen, sondern die Allgemeinheit für die Stärkung der Kaufkraft von Geringverdienern aufkommen soll: Statt der Mindestlohnerhöhung fordert sie einen Steuerkredit für Mindestlohnempfänger. Und einen Steuerfreibetrag für Beteiligungsprämien an Unternehmensgewinnen von bis zu 5.000 Euro jährlich – auf Klein- und Mittelbetriebe begrenzt. Nicht zuletzt soll die öffentliche Hand sich finanziell an Weiterbildungsmaßnahmen beteiligen, die die Betriebe ihren Beschäftigten anbieten.