Affäre Wilmes
Gesundheitsministerin Deprez: „Dritter Experte wird in kommenden Tage benannt“
Die Gesundheitskommission der Chamber hat sich am Mittwochmorgen mit dem Gesetzesentwurf zu den Arztgesellschaften befasst. Doch auch der suspendierte Chirurg Philippe Wilmes schaffte es kurzfristig noch auf die Tagesordnung.
Gesundheitsministerin Martine Deprez stand bei Fragen zur CNAP, Philippe Wilmes und den Ärztegesellschaften Rede und Antwort Foto: Editpress/Julien Garroy
Gesundheitsministerin Martine Deprez hat der Chamber im Januar den Gesetzesentwurf zu den Arztgesellschaften vorgelegt. Am Mittwoch wurde der Text erstmals in der zuständigen Chamberkommission diskutiert. Gesundheitsministerin Deprez bestätigte gegenüber den Abgeordneten das, was bereits im „exposé des motifs“ der Gesetzesentwurfes steht. Eine Beteiligung an den Gesellschaften ist demnach ausschließlich Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Tierärzten (für die Sonderbestimmungen gelten) vorbehalten. Also allen Berufen, die dem Disziplinarrecht des „Collège médical“ unterstehen, wie Deprez betont. Das schließe andere Gesundheitsberufe, inklusive den des Apothekers, aus.
Die Frage nach der Kommerzialisierung des Arztberufes wurde trotz des Ausschlusses externer Finanziers erneut aufgeworfen, weil die anvisierte Gesellschaftsform kommerzieller Art sei. „Der Berufsstand hat einen Deontologiekodex“, sagt hingegen Gesundheitsministerin Martine Deprez. Hätte man für den Ärztestand eine Sonderregelung aufgestellt, hätte dies bedeutet, dass für weitere liberale Berufe, darunter auch die der Anwälte, eine ähnliche Diskussion entbrannt wäre. „Dann hätten die gesamten juristischen Rahmenbedingungen der selbstregulierenden Berufe überarbeitet werden müssen“, so Deprez.
Personalsituation bei der Rentenkasse
Gesundheitsministerin Martine Deprez hat am Mittwoch dementiert, dass die Rekrutierungsmaßnahmen bei der „Caisse nationale d’assurance pension“ (CNAP) im Zusammenhang mit der Rentenreform der Regierung stehen. Das dafür nötige „Règlement grand-ducal“ habe sie direkt zu Beginn ihrer Amtszeit nach Gesprächen mit der CNAP anpassen wollen. Bis dieses die nötigen Prozeduren durchlaufen habe, sei jedoch einiges an Zeit verstrichen und zeitlich mit der Abstimmung des Reformpaketes zusammengefallen. Da bei der CNAP noch viel analog gearbeitet werde, habe man darauf geachtet, genügend Personal für die Digitalisierung der Verwaltung zur Verfügung zu stellen.
Auch bezüglich der Salariatsmedizin orientiert sich der Gesetzesentwurf am Deontologiekodex der Ärzte. Dieser verbietet angestellten Ärzten, eine Vergütung anzunehmen, die auf Produktivitätsnormen, Stundenlohn oder anderen Bestimmungen basiert, die eine Einschränkung oder Aufgabe ihrer beruflichen Unabhängigkeit oder eine Beeinträchtigung der Qualität der Versorgung zur Folge hätten. Er erlaubt aber die im CHL praktizierte Form der „Salariatsmedizin“: Die liberalen Ärzte legen ihre Honorare in einen gemeinsamen „Topf“, der am Ende des Monats nach bestimmten Kriterien aufgeteilt wird.
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Affäre Wilmes wieder Thema
Auch die Affäre um den suspendierten HRS-Arzt Philippe Wilmes wurde am Mittwoch kurzfristig noch auf die Tagesordnung genommen. Das, weil die Abgeordneten noch einige Fragen zur Entscheidung der Ministerin und der begleitenden Prozedur hatten. Gesundheitsministerin Deprez verwies jedoch auf ein zweites laufendes Verfahren vor dem Verwaltungsgericht. Die Anwälte des suspendierten Arztes haben vor Gericht geklagt, weil sie vermuten, dass die gültigen Prozeduren innerhalb des „Collège médical“ für das Gutachten, das letztlich entscheidend bei der Suspendierung von Philippe Wilmes war, nicht ordnungsgemäß eingehalten wurden. „Das bezieht sich auf den ‚Fong vum recours administratif‘, dementsprechend können wir uns nicht dazu äußern“, erklärte Ministerin Deprez. Den Vorwurf seitens Wilmes’ Anwälten, dass die Ministerin eine Entscheidung getroffen habe, ohne dass ihr alle Informationen vorgelegen haben sollen, wies Deprez zurück. „Es waren alle Informationen für die Entscheidung vorhanden. Ich halte aber hier jetzt kein Plädoyer.“
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In der nun laufenden Prozedur müssen sich die beiden vom Gesundheitsministerium und von Wilmes benannten Experten auf einen weiteren dritten Experten einigen. Das solle laut Ministerin Deprez in den kommenden Tagen passieren. Andernfalls werde man das Gericht bitten, einen dritten Experten zu benennen. Die Unabhängigkeit der vom Gesundheitsministerium benannten Expertin war bereits von Wilmes’ Anwälten öffentlich angezweifelt worden. Diesbezügliche Bedenken teilten die Abgeordneten, auch die der Oppositionsparteien, nicht. Momentan steht das Gesundheitsministerium noch im Austausch mit Wilmes’ Anwälten, um den genauen Missionsumfang der Experten festzulegen. Viel zeit dafür bleibt nicht mehr. „Idealerweise liegt bis zum 22. April deren Expertise vor“, sagt Deprez. Dann läuft Suspendierungsfrist von drei Monaten für Wilmes ab. Anhand der Expertise kann die Ministerin jedoch falls nötig über eine Verlängerung der Frist verfügen.
Vor zwei Wochen hatte das Verwaltungsgericht im Schnellverfahren eine Aufhebung der Suspendierung des Arztes vorerst abgelehnt. Die Anwälte hatten auf einen dauerhaften und bleibenden (Ruf-)Schaden plädiert, der durch die Aufrechterhaltung der Suspendierung entstehen würde. Das Gericht war anderer Ansicht: Dadurch, dass die Suspendierung auf drei Monate beschränkt sei, würde kein dauerhafter Schaden entstehen. Der Rufschaden sei dahingegen bereits entstanden – und stehe in keinem direkten Zusammenhang mit der angefochtenen Entscheidung.