Kollektiver Rechtsschutz
Gesetzesprojekt für Sammelklagen in Verzug: ULC richtet offenen Brief an Paulette Lenert
Seit fast anderthalb Jahren verstaubt der Gesetzesentwurf 7650 nun schon in der Schublade des Staatsrates. Warum er das Projekt noch immer nicht begutachtet hat, ist dem Luxemburger Konsumentenschutz ein Rätsel. Mit einem offenen Brief an Paulette Lenert macht der Konsumentenschutz nun Druck.
Seit mehr als anderthalb Jahren verstaubt der Gesetzesentwurf 7650 nun schon in der Schublade des Staatsrates Foto: Editpress/Alain Rischard
Der Luxemburger Konsumentenschutz (ULC) hat die Nase gestrichen voll: Die Arbeit am Gesetzesentwurf 7650 scheint einfach nicht voranzugehen. Das entsprechende bereits überarbeitete Dossier wurde am 26. Januar 2022 hinterlegt und seither überarbeitet und von mehreren Gremien begutachtet. Insgesamt 19 Stellungnahmen seien bereits zu dem Projekt eingeholt worden, davon allein fünf von der ULC, schreibt der Konsumentenschutz in einer Pressemitteilung am Freitag. Die Stellungnahme des Staatsrates stehe allerdings bereits seit anderthalb Jahren aus.
Das Gesetzesprojekt zielt darauf ab, einen kollektiven Rechtsschutzmechanismus im luxemburgischen Verbraucherrecht einzuführen. Dieser kollektive Rechtsschutz soll es einer Gruppe von Personen, die durch dieselbe Pflichtverletzung eines Gewerbetreibenden geschädigt wurden, eine Sammelklage einzureichen. Ein Novum für Luxemburg, Normalität in den Nachbarländern des Großherzogtums.
„Der Staatsrat scheint bei seinen zahlreichen Plenarsitzungen, die seit der Einreichung des Entwurfs stattgefunden haben, stets die Prüfung anderer Gesetzentwürfe vorgezogen zu haben“, schreibt die ULC. Dadurch sei die Verabschiedung des Gesetzes ins Stocken geraten und die ULC sehe sich gezwungen, „auf diese Problematik aufmerksam zu machen, indem sie einen offenen Brief an Paulette Lenert“, die Ministerin für Verbraucherschutz (LSAP), verfasst.
„Wir können weder verstehen noch akzeptieren, dass seit der Einreichung des geänderten Entwurfs fast eineinhalb Jahre vergangen sind, ohne dass der Staatsrat dazu Stellung genommen hat“, schreibt die ULC in ihrem offenen Brief. Bisher sei noch nicht einmal eine parlamentarische Debatte über das Gesetzesprojekt geführt worden, wo doch sämtliche Stellungnahmen die Bedeutung und den Nutzen dieses neuen Verfahrens für Sammelklagen unterstreichen würden. (WiR)