Covid-19

Gesetzentwurf der Chamber gibt eine Definition zu „Terrassen“ – mit Folgen für Gastronomen

Der neue Covid-19-Gesetzentwurf, der am vergangenen Freitag in der Chamber vorgestellt wurde, soll am 26. April in Kraft treten und bis zum 15. Mai gelten. Im Text wird unter anderem der Begriff „Terrassen“ definiert. Dies hat Folgen für verschiedene Gastronomen.

Laut der Definition, die in der Chamber vorgestellt wurde, müssen Terrassen auf drei Flächen offen stehen. 

Laut der Definition, die in der Chamber vorgestellt wurde, müssen Terrassen auf drei Flächen offen stehen.  Symbolfoto: Editpress/Tania Feller

Im neuen Covid-19-Gesetzesentwurf wird nun erstmals genau mitgeteilt, was unter einer „Terrasse“ genau zu verstehen ist. Terrassen sind laut Text „jeder Außenraum, der auf mindestens drei Flächen offen steht, um die freie Zirkulation der Luft und die natürliche Belüftung des Bereichs zu ermöglichen“. Somit werden verschieden „Terrassen“ wieder schließen müssen. Das Gesetz tritt am 26. April in Kraft.

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