Bestätigung
Gerichtsurteil: Corona-Kritiker darf nicht wieder als Gefängniswärter arbeiten
Foto: Editpress/Alain Rischard
Sacha B. darf nicht wieder als Gefängniswärter arbeiten. Das hat das Verwaltungsgericht in seinem Urteil festgehalten, berichtet das Luxemburger Wort am Freitagmorgen. Der Entzug des Beamtenstatus sei laut dem Gericht eine „angemessene Strafe“. Sacha B. habe ein schwerwiegendes Fehlverhalten an den Tag gelegt, weil er sich als Staatsbeamter in einer besonders unangemessenen Sprache öffentlich gegen die Maßnahmen der Regierung geäußert habe.