Soziales, Familie und Therapie

Gemäßigte Kritik mit Risikopotenzial: Rechnungshof prüft konventionierten Sektor

Die „Cour des comptes“ hat am Montag in der Chamber seinen Prüfbericht zum ASFT-Sektor vorgelegt. Dabei weisen die Rechnungsprüfer auf gleich mehrere Risiken hin.

Die „Cour des comptes“ hat allerlei Mängel herausgearbeitet

Die „Cour des comptes“ hat allerlei Mängel herausgearbeitet Foto: Editpress/Hervé Montaigu

Nicht vorhandene Genehmigungen, undurchsichtige Kontrollprozeduren, keine klaren Regelungen für die Übernahme der Gemeinkosten und eine fehlende Koordination zwischen den betroffenen Ministerien: Der Rechnungshof hat am Montag die Hauptkritikpunkte seines 160 Seiten umfassenden Spezialberichtes zum konventionierten ASFT-Sektor (Aktivitäten im Bereich Soziales, Familie und Therapie) in der Chamber vorgestellt. Die Mängel, die die „Cour des comptes“ herausgearbeitet hat, rücken die vier betroffenen Ministerien als Kontrollinstanzen (Bildung, Kindheit und Jugend, Familie, Gesundheit und Chancengleichheit) in ein schlechtes Licht und bergen ein gewisses Risikopotenzial.

Mangelnde Harmonisierung

Eines der Hauptziele des Prüfberichts bestand darin, die im Rahmen des ASFT-Gesetzes eingesetzten Kontrollmechanismen sowie die daraus resultierende interministerielle Koordinierung zu analysieren. Nach Vorlage des Berichts bleibt die Schlussfolgerung, dass es in mehreren Hinsichten an einer interministeriellen Koordinierung mangelt.

Dies, weil die Häufigkeit der Kontrollbesuche, der Ablauf dieser als auch die anschließende Bearbeitung durch die zuständigen Beamten teils sehr unterschiedlich ausfallen. Auch fehlt eine Harmonisierung der finanziellen Kontrollprozeduren zwischen den Ministerien, bemängeln die Rechnungsprüfer. Hinzu komme, dass die Prüfung der Abrechungen oftmals an einem einzelnen Sachbearbeiter hängen bleibe. Der Rechnungshof empfiehlt den Personalschlüssel für den Sektor anzupassen und eine Arbeitsgruppe, die 2015 eingesetzt wurde um gemeinsame Leitlinien für die Übernahme von Gemeinkosten auszuarbeiten, wieder zu reaktivieren.

Abweichende Kontrollen

Das ASFT-Gesetz besagt zudem, dass alle Einrichtungen, die in den Bereichen Soziales, Familie und Therapie gegen Entgelt tätig sind, eine Zulassung („Agrément“) des zuständigen Ministeriums brauchen. Dabei stellten die Prüfer fest, dass einigen Einrichtungen die nötige Zulassung fehlte, andere wiederum nicht die eigentlich nötigen Nachweise zum Erhalt des Agrément eingereicht hatten. Einige Zulassungen wurden vonseiten der Ministerien retroaktiv ausgestellt, während andere wiederum nicht die vereinbarten Fristen einhielten. Die Cour des Comptes ruft in dem Zusammenhang dazu auf, dass die Ministerien sich bei der Ausstellung von Zulassungen sowohl an die legalen als auch reglementarischen Bestimmungen halten sollen.

Bei Kontrollbesuchen wurde von der Cour des Comptes eine Schwankungsbreite von vier bis sechzehn Jahren zwischen Kontrollen festgestellt. Doch selbst wenn jährliche Kontrollen festgelegt wurden, konnte der Rechnungshof die betreffenden Protokolle, die dem zuständigen Minister vorgelegt werden müssten, nicht auffinden. Die Kontrollen müssen laut Gesetz zudem von einem Polizeibeamten durchgeführt werden, was in der Regel nicht der Fall ist.

1 Kommentare
Yves ALTWIES 13.04.202616:30 Uhr

"Die Cour des Comptes ruft in dem Zusammenhang dazu auf, dass die Ministerien sich bei der Ausstellung von Zulassungen sowohl an die legalen als auch reglementarischen Bestimmungen halten sollen."

Da fehlen einem die Worte.

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