Thronwechsel

„Frührente für den Großherzog“: Luc Heuschling über die veraltete Institution der „Lieutenance“ 

Erbgroßherzog Guillaume wird im Oktober zum „Lieutenant-Représentant“ ernannt. Verfassungsexperte Luc Heuschling über die verfassungsrechtliche Institution, die im direkten Gegensatz zur Monarchie steht – und im modernen Luxemburg nur noch wenig Sinn ergibt.

Soll in der „Lieutenance“ noch einmal mehr Aufgaben von seinem Vater und Luxemburger Staatschef Henri übernehmen

Soll in der „Lieutenance“ noch einmal mehr Aufgaben von seinem Vater und Luxemburger Staatschef Henri übernehmen Foto: SIP

Mit der Ernennung von Erbgroßherzog Guillaume zum „Lieutenant-Représentant“ steht fest: Ein Thron- und damit auch Staatschefwechsel steht bevor. Diese Stellvertreterschaft ist ein Konzept, das viele europäische Monarchien ablehnen würden – und auch ganz im Gegensatz zur ursprünglichen Idee der Monarchie stehe, meint der Luxemburger Verfassungsexperte Luc Heuschling. „Das Wort Monarchie ist auf das griechische Wort für ‚ein‘, monos, zurückzuführen“, sagt Heuschling im Gespräch mit dem Tageblatt. Die ursprüngliche Idee war also die, dass eine einzige Person entscheidet. Eine Idee, die bereits mit der Demokratisierung verwässert wurde. So auch in Luxemburg, wo der jeweils zuständige Minister alles gegenzeichnen müsse. „Die Lieutenance stellt eine weitere Verwässerung dar, weil es nichts anderes heißt, als dass neben dem Monarchen, der eigentlich in der Lage ist, seine Aufgaben zu erfüllen, eine weitere Person zusammen mit dem Großherzog und dem zuständigen Minister mitentscheidet“, sagt Heuschling.

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