Abtreibungsdebatte
Freiheit oder Recht: Staatsrat veröffentlicht zweites Gutachten zu Verfassungsvorhaben
Das Recht auf Abtreibung soll nach Diskussionen in der Chamber als Freiheit in die Verfassung aufgenommen werden. Zu dieser Kompromisslösung hat der Staatsrat nun ein zweites Gutachten verfasst.
Rund 70 Protestierende hatten sich im Oktober vor der Chamber eingefunden, um ein Recht auf Abtreibung einzufordern Foto: Editpress/Hervé Montaigu
Der Linken-Politiker Marc Baum wollte das Recht auf Abtreibung und auf Verhütung in der Verfassung festschreiben. Seine ursprüngliche Formulierung eines „droit à l’avortement“ und des „droit à la contraception“ fand jedoch keine Mehrheit in der Chamber. Eine Kompromisslösung musste her, die mit der Formulierung der Freiheit auf Schwangerschaftsabbruch („la liberté d’avoir recours à l’interruption volontaire de grossesse“) gefunden wurde.