Frauenrechte

Freiheit auf Schwangerschaftsabbruch wird in Verfassung aufgenommen

Der Schwangerschaftsabbruch erhält in Luxemburg verfassungsrechtlichen Schutz. Die dafür nötige Zweidrittel-Mehrheit wurde in der Chamber am Dienstag mit 48 Ja-Stimmen, sechs Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen gestimmt. In drei Monaten muss die Aufnahme in die Verfassung mit einem zweiten Votum formalisiert werden.

Marc Baum, Linken-Abgeordneter, spricht als Initiator der Verfassungsänderung bei parlamentarischer Sitzung

Große Freude nach der Abstimmung in der Chamber Foto: Editpress/Julien Garroy

Als historisch wurde der Moment angekündigt, geschichtsträchtig war die Abstimmung allemal. Die Chamber hat am Dienstagnachmittag einen ersten wichtigen Schritt zur Verankerung der Freiheit auf Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung gemacht. Mit 48 Ja-, sechs Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen wurde der ursprünglich vom Linken-Abgeordneten Marc Baum eingebrachte Änderungsantrag angenommen. Die ADR und Gérard Schockmel (DP) stimmten dagegen, bei der CSV enthielten sich Paul Galles und Jeff Boonen. Jean-Paul Schaaf, Michel Wolter, Felix Eischen (alle CSV) und Sven Clément (Piraten) waren bei der Wahl am Dienstag nicht anwesend.

Marc Baum wurde von der Institutionenkommission als Berichterstatter ernannt. Bei der Vorstellung des politischen Kompromisstextes ging Marc Baum noch einmal auf die Historie der politischen Meinungsfindung ein. Besonders die Umwandlung des „Rechts auf Abtreibung“ zur „Freiheit auf Abtreibung“ kommentierte der Linken-Abgeordnete noch einmal eingehend und verwies darauf, dass juristisch kein Unterschied zwischen beiden Formulierungen liege. Eine Interpretation, der, resultierend aus dem französischen Gesetzgebungsprozess, sich auch der Luxemburger Staatsrat anschloss.

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