Frauenrechte
Freiheit auf Schwangerschaftsabbruch wird in Verfassung aufgenommen
Der Schwangerschaftsabbruch erhält in Luxemburg verfassungsrechtlichen Schutz. Die dafür nötige Zweidrittel-Mehrheit wurde in der Chamber am Dienstag mit 48 Ja-Stimmen, sechs Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen gestimmt. In drei Monaten muss die Aufnahme in die Verfassung mit einem zweiten Votum formalisiert werden.
Große Freude nach der Abstimmung in der Chamber Foto: Editpress/Julien Garroy
Als historisch wurde der Moment angekündigt, geschichtsträchtig war die Abstimmung allemal. Die Chamber hat am Dienstagnachmittag einen ersten wichtigen Schritt zur Verankerung der Freiheit auf Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung gemacht. Mit 48 Ja-, sechs Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen wurde der ursprünglich vom Linken-Abgeordneten Marc Baum eingebrachte Änderungsantrag angenommen. Die ADR und Gérard Schockmel (DP) stimmten dagegen, bei der CSV enthielten sich Paul Galles und Jeff Boonen. Jean-Paul Schaaf, Michel Wolter, Felix Eischen (alle CSV) und Sven Clément (Piraten) waren bei der Wahl am Dienstag nicht anwesend.
Marc Baum wurde von der Institutionenkommission als Berichterstatter ernannt. Bei der Vorstellung des politischen Kompromisstextes ging Marc Baum noch einmal auf die Historie der politischen Meinungsfindung ein. Besonders die Umwandlung des „Rechts auf Abtreibung“ zur „Freiheit auf Abtreibung“ kommentierte der Linken-Abgeordnete noch einmal eingehend und verwies darauf, dass juristisch kein Unterschied zwischen beiden Formulierungen liege. Eine Interpretation, der, resultierend aus dem französischen Gesetzgebungsprozess, sich auch der Luxemburger Staatsrat anschloss.
Für die einen ein rein semantischer Unterschied, für andere eine Grundsatzfrage. „Wir wollten nicht polarisieren, sondern eine Formulierung finden, die andere Verfassungsprinzipien respektiert“, sagt etwa die Abgeordnete Carole Hartmann (DP) und will dies nicht als „Abschwächung“ verstanden wissen. Es war Hartmanns Parteikollegin Simone Beissel, die den Begriff der „Freiheit“ erstmals in die Chamberkommission einbrachte und die daraus resultierende Diskussion auslöste.
Die CSV-Abgeordnete Nathalie Morgenthaler kündigte genau wie nach ihr die DP-Abgeordnete Carole Hartmann an, den Abgeordneten bei der Wahl Gewissensfreiheit zu lassen. Unter anderem der DP-Abgeordnete Gérard Schockmel hatte sich in einer öffentlichen Stellungnahme gegen die Aufnahme des Schwangerschaftsabbruchs in die Verfassung ausgesprochen – was auch Irritationen in den eigenen Fraktions- und Parteireihen auslöste.
„Kein Debattenverbot“
Irritationen, auf die auch die Grünen-Abgeordnete Sam Tanson noch einmal verwies. „Im Rahmen der Diskussionen wurde von rücksichtsloser Ideologie und Totalitarismus gesprochen“, sagt Tanson. Dabei würde die Verfassungsänderung keinen einzigen zusätzlichen Schwangerschaftsabbruch provozieren.
„Die Verankerung in der Verfassung bedeutet nicht, dass weitere Debatten um den Schwangerschaftsabbruch verboten werden“, stellt auch LSAP-Fraktionsvorsitzende Taina Bofferding klar. Es werde jedoch eine klare Linie gezogen. „Selbstbestimmung ist nicht verhandelbar, die Gesundheit der Frau kein politisches Spielmaterial.“ Dass das Recht auf Verhütung aus dem ursprünglichen Gesetzestext von Marc Baum nicht zurückbehalten wurde, bedauert Bofferding. Es seien keine Problematiken, die losgelöst voneinander diskutiert werden können. Um die „Freiheit auf Schwangerschaftsabbruch“ eingehender zu schützen, brachte Bofferding einen Gesetzesvorschlag ein, der das Delikt der Behinderung eines Schwangerschaftsabbruchs einführen soll.
„déi Lénk“ hatte zum Public Viewing vor der Chamber eingeladen Foto: Editpress/Julien Garroy
„Eine Verfassung ist keine Liste an politischen Zielen“, schlägt ADR-Präsidentin und Abgeordnete Alexandra Schoos in eine andere Kerbe als noch ihre vier Vorrednerinnen. Bioethische Prozeduren und Vorgänge würden nicht in eine Verfassung gehören, so Schoos. „Für die ADR ist es der falsche Weg, eine solch moralisch komplexe Frage auf Verfassungsrang zwanghaft festzuschreiben.“ Mehr Sicherheit schaffe das Einschreiben in die Verfassung nicht.
Ähnlich sah es auch der ADR-Fraktionsvorsitzende Fred Keup, der versuchte, die ADR als Alternative für die katholisch-konservative CSV-Klientel zu positionieren. Stattdessen verabsolutierte er seine Partei jedoch lediglich als reaktionäre und revisionistische Kraft in puncto Frauenrechte. Was ihm aus dem Plenum ein trockenes „Nu sëtzt Iech erëm“ und eine Zurechtweisung des CSV-Fraktionsvorsitzenden Laurent Zeimet einbrachte, die von fast allen Abgeordneten begrüßt wurde.
Auch Premierminister Luc Frieden (CSV) lobte – mit ausdrücklicher Ausnahme der Tirade von Fred Keup – den respektvollen Umgang zwischen allen Parteien mit dem doch sensiblen Thema.
Marc Baum eröffnete die Debatte als Berichterstatter und ergriff auch für „déi Lénk“ noch einmal das Wort. „Ich freue mich, dass sechs von sieben Parteien mitstimmen wollen und dass Luxemburg das zweite Land wird, das den Schwangerschaftsabbruch verfassungsrechtlich schützt“, lässt Baum wissen. Für die Frauenrechte allgemein sei dies aber nur eine Etappe, eine Absicherung der bisher erstrittenen Rechte. „Wir sollten dieses Votum als Trampolin nutzen, um weitere Baustellen abzuarbeiten.“
Weil es sich bei dem Votum in der Chamber um eine Änderung der Verfassung handelt, müssen zwei Drittel der Abgeordneten der Änderung zustimmen. Zudem muss in drei Monaten ein zweites Verfassungsvotum zum gleichen Gesetzestext stattfinden. Das gilt jedoch nur noch als reine Formalität.