Mietprozess

Experte schätzt Mietwert einer 90-Quadratmeter-Wohnung in Limpertsberg auf 268 Euro

Seit Januar dieses Jahres kämpft Michel R. vor dem Friedensgericht für eine Mietminderung bezüglich seiner 90 Quadratmeter großen Wohnung auf Limpertsberg. In den vergangenen fünf Jahren hatte er 1.500 Euro Kaltmiete für das möblierte Apartment in dem 1957 erbauten Haus gezahlt. Laut Mietgesetz darf die Jahresmiete fünf Prozent des investierten Kapitals nicht überschreiten. Ausschlaggebend ist dabei der Zeitpunkt, zu dem das Gebäude vom Besitzer gebaut oder gekauft wurde. Ein Gutachter hat nun herausgefunden, dass die reelle Monatsmiete für die besagte Wohnung bei 268 Euro liegen müsste. Allerdings pocht der Vermieter darauf, dass der aktuelle Marktwert der Wohnung bei der Berechnung berücksichtigt wird.

Limpertsberg in der Hauptstadt gilt als eines der teuersten Wohnviertel Luxemburgs

Limpertsberg in der Hauptstadt gilt als eines der teuersten Wohnviertel Luxemburgs Foto: Editpress/Anne Lommel

Laut dem Luxemburger Mietgesetz von 2006 darf die Jahresmiete für eine Wohnung höchstens fünf Prozent des investierten Gesamtkapitals betragen. Am 9. Januar dieses Jahres hatte ein Mieter die Einhaltung dieser Regelung vor dem Friedensgericht Luxemburg eingeklagt. Der Vermieter konnte jedoch keinen Nachweis über das investierte Kapital vorlegen und die vom Vermieter angerufene Mietkommission hatte die beantragte Mietminderung ohne Berechnung des investierten Kapitals zurückgewiesen. Wie das Gesetz es vorsieht, hatte das Friedensgericht daraufhin am 16. Januar einen Bausachverständigen damit beauftragt, den Wert der im Jahr 1957 erbauten Wohnung zu ermitteln, die seit über 60 Jahren in Familienbesitz ist.

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