Fahrzeuge
Durchschnittlich 292 PS, Bayern besonders beliebt: Das ist der Fuhrpark der Luxemburger Regierung
Den Luxemburger Regierungsmitgliedern stehen derzeit 17 Autos in deren Fuhrpark zur Verfügung. Laut der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage sind darunter Fahrzeuge von BMW, Mercedes, Audi und Tesla – und im Durchschnitt haben die Dienstautos 292 PS.
16 der 17 Autos des Regierungs-Fuhrparks tragen deutsche Markennamen Foto: Pixabay
Ob mit einem Fahrer oder selbst hinter dem Steuer – die Mitglieder der Luxemburger Regierung haben einen Fuhrpark an Autos zur Verfügung, die sie in ihrem Arbeitsalltag zuverlässig von A nach B bringen sollen. Momentan umfasst dieser Fuhrpark 17 Fahrzeuge. Das geht aus einer Antwort von Verkehrsminister François Bausch auf eine parlamentarische Anfrage des Piraten-Abgeordneten Marc Goergen hervor.
Laut Bausch sind acht der Fahrzeuge von BMW, sechs von Mercedes-Benz, zwei von Audi und eines von Tesla. Im Durchschnitt haben sie eine Leistung von 215 kW, also rund 292 PS. Die Autos seien zwischen 2015 und 2022 gekauft worden, darunter insgesamt zehn Plug-in-Hybridfahrzeuge. Vier der Wagen im Fuhrpark sind hundertprozentige Elektroautos, drei davon verbrauchen weniger als 18 kWh pro 100 Kilometer, einer davon mehr. Der Mittelwert des CO₂-Ausstoßes des Fuhrparks lag im Jahr 2018 bei 119,35 g CO₂ pro Kilometer, 2019 bei 106,37 g CO₂ pro Kilometer und 2020 bei 91,88 g CO₂ pro Kilometer. Der Durchschnittsverbrauch des Fuhrparks liegt im Jahr 2022 laut dem Minister bei 2,84 Liter pro 100 Kilometer.
Doch nicht jeder darf mit den Autos einfach überall hinfahren – für die Nutzung der Wagen gibt es Regeln. In der entsprechenden großherzoglichen Regelung heißt es: „Als Fahrten im Rahmen der Aufgaben eines Regierungsmitglieds gelten sowohl Fahrten im Zusammenhang mit den Angelegenheiten seines Ministeriums als auch Fahrten in seiner Eigenschaft als Mitglied der Regierung. Die Dienstwagen können auch für private Fahrten sowohl in Luxemburg als auch im Ausland genutzt werden. Werden die Dienstwagen für private Zwecke im Ausland genutzt, werden die bei der Fahrt entstandenen direkten Kosten von den Regierungsmitgliedern getragen.“
Die Dienstwagen werden entweder von den Mitgliedern der Regierung oder von einem Mitglied der Großherzoglichen Polizei gefahren, das dem Schutzdienst der Regierung zugeordnet ist. Sie dürfen nur dann von einem Dritten gefahren werden, wenn sich ein Regierungsmitglied ebenfalls im Fahrzeug befindet – oder im Falle höherer Gewalt.