Protestaktion am Montag

„Diskussionen laufen noch“: CSV will sich noch nicht zum Recht auf Abtreibung äußern

Nachdem Kardinal Jean-Claude Hollerich am Samstag unsägliche Aussagen zum Recht auf Abtreibung im nationalen Radio tätigen konnte, hat die Chamber sich am Montagmorgen erneut mit dem verfassungsrechtlichen Änderungsvorschlag von Marc Baum von „déi Lénk“ befasst.

„Diskussionen laufen noch“: CSV will sich noch nicht zum Recht auf Abtreibung äußern

Foto: Editpress/Hervé Montaigu

Jean-Claude Hollerichs himmelschreiende Aussagen zum Recht auf Abtreibung am Samstag bei RTL waren Wasser auf die Mühlen der Protestierenden vor der Chamber am Montagmorgen, die lautstark eine Verankerung des Rechts auf Abtreibung in der Verfassung einfordern. Rund 70 Personen, vornehmlich Frauen, hatten sich bei nassem Wetter vor der Chamber eingefunden, um ihrer Forderung nach einem Recht auf Abtreibung Nachdruck zu verleihen. Der Grund: Die Abgeordneten der Institutionenkommission haben sich am Montagmorgen erneut versammelt, um über den von Marc Baum („déi Lénk“) eingereichten Gesetzesvorschlag zu debattieren. Mit diesem soll „das Recht auf freiwilligen Schwangerschaftsabbruch und das Recht auf Verhütung“ in der Verfassung festgeschrieben werden. Nachdem der Staatsrat Anfang Juli grünes Licht gegeben hatte, schien die größte Hürde vorerst aus dem Weg geräumt zu sein. Die DP-Abgeordnete Simone Beissel meldete am Montag jedoch einige Bedenken an, während die Position der CSV weiterhin unklar ist.

Dabei ist Marc Baums Gesetzesvorschlag auf die Zustimmung der CSV angewiesen, die mit 21 von 60 Abgeordneten die bei einer Verfassungsänderung nötige Zweidrittel-Mehrheit der Chamber blockieren könnte. LSAP-Fraktionsvorsitzende Taina Bofferding und Grünen-Sprecherin Sam Tanson bekundete ihre Unterstützung für den Gesetzesvorschlag. „Es geht darum, das Recht und die Freiheit, das unsere Vorgängerinnen erkämpft haben, für die Zukunft abzusichern“, sagt Tanson. Es solle eine von Parteipolitik losgelöste Frage sein.

DP mit Bedenken

Während DP-Präsidentin Carole Hartmann die Frage nach parteiinternen Diskussionen in den Raum stellte, ob ein Recht auf oder eine Freiheit zur Abtreibung erfolgen sollte, meinte die langjährige DP-Abgeordnete Simone Beissel, dass sie vom Gutachten des Staatsrates enttäuscht sei. „Dieses Gutachten macht keine Analyse zu Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Leben, Anm. der Red.)“, moniert Beissel. Obwohl sie den Staatsrat immer verteidige, störe sie dieser Umstand bei dieser „sensiblen Materie“.

Dem entgegnet Tanson, dass laut französischer Debatte es keinen juristischen Impakt habe, wenn anstelle eines Rechts auf Abtreibung eine Freiheit zur Abtreibung verankert werden würde. Auch stört sich die DP daran, dass das Recht auf Verhütung, wie es ebenfalls in Marc Baums Entwurf steht, nichts in der vorliegenden Diskussion verloren hat. In zwei Wochen will die DP in der nächsten Kommissionssitzung bekannt geben, ob sie einen umformulierten Textvorschlag einreichen wird, dem die Liberalen ihre Zustimmung geben könnten.

Und hat damit der CSV weitere Wochen Zeit verschafft, um zu klären, ob oder inwiefern sie einem entsprechenden Vorschlag ihre Stimmen geben wird oder nicht. Der Präsident der Institutionenkommission und CSV-Abgeordnete Laurent Zeimet meinte am Montag, dass die Position der CSV dann ausdiskutiert werde, wenn alle Texte vorliegen würden. Auch mehrere Nachfragen von „déi gréng“ und LSAP konnten Zeimet nicht von einer klareren Stellungnahme im Namen der CSV überzeugen.

Der ADR-Abgeordnete Fred Keup sieht die Notwendigkeit einer verfassungsrechtlichen Verankerung nicht ein. „Wenn wir als ADR schon nicht die Absicht haben, die Abtreibung in den nächsten Jahren zu verbieten, dann macht das wohl keine Partei“, sagt Keup im Ausschuss. Wenn sich in 50 Jahren eine entsprechende Mehrheit finden sollte, die das tun wolle, sei das letzten Endes nur das Ergebnis einer demokratischen Wahl. „Ich sehe die Gefahr nicht, dass das Abtreibungsgesetz in den kommenden Jahren abgeschafft wird.“

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