Analyse

Die „Kompromisslösung“ der Regierung beim Mindestlohn

Die CSV-DP-Regierung sucht verzweifelt nach Wegen, um die in einer EU-Richtlinie empfohlene Erhöhung des Mindestlohns zu umgehen. Wieso sie das tut, hat sie bislang nicht erklärt.

Arbeitsminister Marc Spautz mit Abgeordneten nach Sitzung des parlamentarischen Beschäftigungsausschusses zu Beschäftigungsthemen

Arbeitsminister Marc Spautz mit den Abgeordneten Carole Hartmann (DP), André Bauler (DP), Georges Engel (LSAP) und Marc Baum („déi Lénk“) am Mittwoch nach der Sitzung des parlamentarischen Beschäftigungsausschusses Foto: Editpress/Hervé Montaigu

„Certains médias“ und vielleicht die Öffentlichkeit im Allgemeinen würden angezogen von News, „Konflikten hier und dort“. Doch er wünsche sich „mehr Paperjams“, die vom Kern des Problems reden: „Parce que le fond du problème, l’explication qui est derrière un certain nombre de problèmes économiques et sociaux, il faut les expliquer“, meinte CSV-Premierminister Luc Frieden am Dienstagabend auf der Bühne der Philharmonie. Oft werde das nicht ausreichend getan, deshalb bleibe der Sozialdialog schwierig, Diskussionen werde es auch jetzt wieder um den sozialen Mindestlohn geben, sagte Frieden. Er war der einzige Gast im „Fireside Chat“ mit dem Wirtschaftsmagazin Paperjam.

Wenige Stunden zuvor hatten OGBL und LCGB nach nicht mal einer Stunde die Verhandlungen im Arbeitsministerium am „Rousegäertchen“ mit CSV-Arbeitsminister Marc Spautz und CSV-Gesundheitsministerin Martine Deprez über die Anpassung des Mindestlohns abgebrochen. Der Sozialdialog sei wieder am Nullpunkt angelangt, bedauerte LCGB-Präsident Patrick Dury nach dem Treffen, es sei ähnlich verlaufen wie das mit Georges Mischo am 8. Oktober 2024, als die CSV-DP-Regierung den national repräsentativen Gewerkschaften aus dem Privatsektor ihr Exklusivrecht zur Verhandlung von Kollektivverträgen streitig machen wollte.

Die vom damaligen sozialdemokratischen EU-Kommissar Nicolas Schmit mit ausgearbeitete Richtlinie über angemessene Mindestlöhne, die Luxemburg schon Ende letzten Jahres in nationales Recht hätte umsetzen müssen, besagt: „Mindestlöhne gelten als angemessen, wenn sie angesichts der Lohnskala im jeweiligen Mitgliedstaat gerecht sind und den Arbeitnehmern auf der Grundlage einer Vollzeitbeschäftigung einen angemessenen Lebensstandard sichern.“ Um dieses Ziel zu erreichen, lässt die Richtlinie den Mitgliedstaaten einen gewissen Spielraum: Ihre Bewertung könnte sich auf „international übliche Referenzwerte“ stützen: 60 Prozent des Bruttomedianlohns und 50 Prozent des Bruttodurchschnittslohns, 50 Prozent oder 60 Prozent des Nettodurchschnittslohns, dem Vergleich des Nettomindestlohns mit der Armutsgrenze und der Kaufkraft von Mindestlöhnen.

Höchster Mindestlohn?

Luxemburg hat mit 15,63 Euro pro Stunde den höchsten gesetzlichen Mindestlohn in der EU – ein Euro mehr als die Niederlande, zweieinhalb mehr als Irland, drei mehr als Deutschland und Belgien, vier mehr als Frankreich. Ausgedrückt in Kaufkraft-Standards verliert der luxemburgische Mindestlohn jedoch an Wert und fällt (Stand 1. Januar 2026) hinter den von Deutschland, den Niederlanden, Belgien und Irland auf das Niveau des französischen zurück. Auch der relative Wert des Mindestlohns, berechnet nach dem Kaitz-Index, ist in Luxemburg niedriger als in Frankreich, Slowenien, Polen, Portugal und Rumänien. Laut dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der deutschen Hans-Böckler-Stiftung lag der Mindestlohn in Luxemburg vor zwei Jahren bei 54 Prozent des Medianlohns und bei 43 Prozent des Durchschnittslohns. Das WSI beruft sich bei seiner rezenten Analyse auf die letzten verfügbaren Daten der OECD, die den Kaitz-Index auf der Basis des Median- bzw. Durchschnittslohns von Vollzeitbeschäftigten berechnet.

Um den Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns zu ermitteln, schlugen OGBL und LCGB vergangene Woche eine Anpassung des Mindestlohns um sechs Prozentpunkte oder um elf bis zwölf Prozent vor. Um den Mindestlohn an 50 Prozent des Durchschnittslohns heranzuführen, wäre eine Zunahme von 16 bis 17 Prozent nötig. Doch offenbar war man sich mit dem neuen Arbeitsminister einig. Marc Spautz schien mit der Medianlohn-Lösung einverstanden gewesen zu sein, wie er nicht nur dem Paperjam, sondern auch dem Wort in den letzten Wochen erzählte.

Der Staatsrat hatte vergangenes Jahr in seinem Gutachten zu Georges Mischos Gesetzentwurf zur Umsetzung der Mindestlohnrichtlinie bemängelt, es fehle eine konkrete Berechnungsmethode für einen Referenzwert. Laut einer Studie des Europäischen Gewerkschaftsinstituts verwendeten Ende 2025 17 von 22 EU-Staaten mit einem gesetzlichen Mindestlohn schon die in der Richtlinie empfohlenen Referenzwerte. In Belgien gelten gesetzlich 50 Prozent des Durchschnittslohns, in Frankreich sind 50 Prozent des Netto-Durchschnittslohns und 60 Prozent des Netto-Medianlohns zulässig. Deutschland hat eine in der Richtlinie vorgesehene Mindestlohnkommission eingesetzt, in der sich Vertreter von Gewerkschaften und Unternehmerverbänden auf 60 Prozent des Medianlohns einigten.

Patronat dagegen

Die UEL schlug am Dienstag in einer Mitteilung die Einsetzung einer solchen Kommission vor. Das Patronat in Luxemburg ist jedoch strikt gegen eine außerplanmäßige Erhöhung des Mindestlohns. Vor der de facto gesetzlich festgeschriebenen zweijährigen Anpassung am 1. Januar 2027 dürfe der Mindestlohn auf keinen Fall steigen, forderte die „Fédération des artisans“ vor zwei Wochen. Auch die Fedil und die Handelskammer sprachen sich gegen eine strukturelle Anhebung aus. Die UEL hat diese ablehnende Haltung ihrer Mitgliedsverbände am Dienstag in einer Mitteilung bestätigt. Die Gründe sind seit Jahren dieselben: Rückgang der Margen, sinkende Produktivität, Verlust der Wettbewerbsfähigkeit, Auswirkungen auf die Lohnstruktur und die Inflation.

Dass die Margen der Unternehmen in Luxemburg zurückgegangen sind, dafür gibt es keine objektiven Indikatoren. Die Produktivität ist stark branchenabhängig und lässt sich nur schwer messen, nicht zuletzt wegen des Finanzplatzes. Im „World Competitiveness Ranking“ des „International Institute for Management Development“ ist Luxemburg vergangenes Jahr wieder um drei Plätze auf Rang 20 gestiegen, in der Kategorie Wirtschaftsleistung hat sich das Großherzogtum von Rang 57 auf Rang 35 verbessert.

Nachdem das Lëtzebuerger Land vergangene Woche herausgefunden hatte, die Mehrheitsfraktionen von DP und CSV hätten sich darauf geeinigt, den Mindestlohn nicht strukturell zu erhöhen, riefen OGBL und LCGB eilig eine Pressekonferenz ein und baten CSV-Premier Luc Frieden in einem Brief um eine Dringlichkeitssitzung. Dieser delegierte die Angelegenheit an seine Ressortminister, die spontan für Dienstag bilaterale Versammlungen mit den Sozialpartnern ansetzten. Auf dem CSV-Kongress am Samstag hatte Luc Frieden angekündigt, der Arbeitsminister müsse ein Gleichgewicht zwischen den Forderungen von Gewerkschaften und Patronat finden.

In den bilateralen Versammlungen am Dienstag stellte die Martine Deprez unterstehende „Inspection générale de la sécurité sociale“ (IGSS) ihr dem Vernehmen nach rasch zusammengestelltes „Cahier méthodologique n° 7“ vor, das ebenfalls den Kaitz-Index berechnet, den sie seit zehn Jahren an die europäische Statistikbehörde Eurostat schickt. Die zur Berechnung dieses Indikatores verwendete Methode schreibe vor, dass nur reine Grundlöhne zur Berechnung des Medianlohns berücksichtigt werden dürften, schreibt die IGSS. Lohnzuschläge, Gratifikationen und Sonderprämien rechnet sie heraus. Die Entscheidung, diese Zahlen zu verwenden, sei schlüssig, da der soziale Mindestlohn selbst einem Grundlohn entspreche, so die Einschätzung der Technokraten von der IGSS. Und Marc Spautz sagte am Mittwoch im Radio 100,7: „An der Direktiv ass ganz kloer op de Modell vun Eurostat higewise ginn.“

Politisch motiviert

In der Richtlinie steht jedoch lediglich, „für die Datenerhebung könnten die Mitgliedstaaten auf ausreichend repräsentative Stichprobenerhebungen, nationale Datenbanken, harmonisierte Daten von Eurostat“ zurückgreifen, aber auch auf „andere öffentlich zugängliche Quellen“ wie die OECD. Deshalb weisen die Gewerkschaften die Entscheidung der Regierung, sich an den Grundlöhnen zu orientieren, wie sie Eurostat zur Berechnung des Medianlohns verwendet, als politisch motiviert zurück. Der Arbeitsminister versuchte am Mittwoch im Radio, seine Methode als Erhöhung zu verkaufen: Die am 1. Januar fällige zweijährige Anpassung von 3,8 Prozent ergebe zusammen mit der nächsten Indextranche (die laut Statec in den nächsten Monaten fallen soll) eine Zunahme des Mindestlohns um 175 Euro, erklärte Spautz. Da die Indextranche jedoch alle Beschäftigten erhalten und die automatische Aufbesserung am 1. Januar lediglich eine Anpassung an die durchschnittliche Entwicklung (fast) aller Löhne darstellt, wird der Mindestlohn mit dieser Methode tatsächlich gar nicht erhöht.

Das geht auch aus den Rechenmodellen der IGSS hervor, laut denen der Mindestlohn längst bei 60 Prozent des Medianlohns liegt. Ungerecht daran ist laut Gewerkschaften, dass Mindestlohnempfänger in der Regel kaum Lohnzuschläge, Gratifikationen und Sonderprämien erhalten. Von diesen Vorzügen profitieren fast ausschließlich Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst und Beschäftigte, die in Unternehmen oder Branchen mit Kollektivvertrag arbeiten. Den 13. Monat oder andere Prämien aus der Berechnung des Medianlohns auszunehmen, würde Mindestlohnempfänger noch stärker gegenüber anderen Angestellten benachteiligen.

Chamber-Kommission: „Kein Schritt nach vorne“

Am Mittwochnachmittag stellte Arbeitsminister Marc Spautz gemeinsam mit Sozialministerin Martine Deprez (beide CSV) und Wirtschaftsminister Lex Delles (DP) die Pläne der Regierung zur Anpassung des Mindestlohns in der zuständigen Chamber-Kommission vor. „Noch ist nichts entschieden“, sagte Spautz nach der Sitzung. Die Opposition zeigt sich indes alles andere als begeistert.

Laut dem LSAP-Abgeordneten Georges Engel unternimmt die Regierung alles, um „den Mindestlohn nicht anheben zu müssen“. Letzendlich werde nichts getan, der Mindestlohn bleibe der gleiche. „Vom Anspruch der Regierung, etwas gegen die Armut zu unternehmen, bleiben die Pläne weit entfernt“, sagte Engel.

„Nach einer solchen Sitzung kann man nicht zufrieden sein“, meinte die Grünen-Abgeordnete Djuna Bernard. Sie habe gehofft, dass den Menschen, die am wenigsten in Luxemburg verdienen, eine gute Nachricht überbracht hätte werden können. „Aber das Gegenteil ist der Fall“, sagte Bernard. Die Regierung werde nichts anderes tun, als beim Mindestlohn beim Status quo zu bleiben: „Wir sehen hier keinen Schritt nach vorne.“

„Wir haben nichts Neues erfahren“, kritisierte der Linken-Abgeordnete Marc Baum. Die Pläne von Spautz seien ungefähr die gleichen wie die des früheren Arbeitsministers Georges Mischo (CSV). „Man kan sich fragen, warum wir einen neuen Arbeitsminister haben“, sagte Baum. (dr)

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