Parlament

Die Chamber trainiert ihre Muskeln: Verfassungsrevision soll die Vorrechte der Abgeordnetenkammer stärken

Die vierte und letzte Etappe der Verfassungsrevision hat am Mittwoch die parlamentarische Hürde in erster Lesung genommen. Modernisiert werden die Artikel zur Abgeordnetenkammer und zum Staatsrat. Eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der anwesenden Abgeordneten war zur Annahme der Änderungsvorschläge notwendig. In drei Monaten muss nochmals zugestimmt werden. Eine hitzige Debatte entbrannte zum Schluss in Sachen Ausländerwahlrecht und Untersuchungsausschüsse.

Das Abgeordnetenhaus in Luxemburg

Das Abgeordnetenhaus in Luxemburg Foto: Editpress-Archiv

Das Parlament werde dank der Abänderungen gestärkt, so eine der Kernaussagen von Berichterstatter Charles Margue („déi gréng“). Erstmals steht in der Verfassung, dass die Wahlen obligatorisch und geheim sind. Am Mindestalter für das aktive Wahlrecht (18 Jahre) wird nichts geändert. Es bleibt auch bei der Nationalitätenklausel. Das Parlament wählen dürfen auch weiterhin nur Luxemburgerinnen und Luxemburger. An der Abgeordnetenzahl von 60 wird genauso wenig gerüttelt wie an der aktuellen Zusammensetzung der Bezirke.

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