Corona-Krise
Das müssen infizierte Personen dem Tracing-Team preisgeben
Testen, rückverfolgen, isolieren – so geht man in Luxemburg und auch in anderen Ländern vor, um das Coronavirus daran zu hindern, sich ungebremst zu verbreiten. Doch was passiert eigentlich hierzulande mit den Daten der infizierten Personen? Und was müssen sie beim Tracing preisgeben? Das Gesundheitsministerium gibt nur wenig über ihr Vorgehen preis.
Wie weit darf das Tracing-Team tatsächlich die Kontakte nachvollziehen? Das ist nicht ganz klar. Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante
Der Coronatest ist positiv: Das bedeutet nicht nur Stress für die infizierte Person, sondern auch für das Tracing Team des Gesundheitsamts. Denn dieses soll nun die Kontakte des Infizierten nachverfolgen. Welche Daten es dabei genau sammeln darf und wie lange diese gespeichert werden dürfen, wurde im neuen Pandemiegesetz vom 24. Juni geregelt.