Schwangerschaftsabbruch

Das Recht auf Abtreibung soll laut Staatsrat in die Luxemburger Verfassung aufgenommen werden

Kommt das Recht auf Abtreibung in die Luxemburger Verfassung? Der Staatsrat gibt für ein entsprechendes Projekt grünes Licht – einstimmig.

Rechtlicher Schutz für Schwangerschaftsabbrüche ist seit Jahren ein politisch heißes Eisen – und reaktionären Kräften weltweit ein Dorn im Auge

Rechtlicher Schutz für Schwangerschaftsabbrüche ist seit Jahren ein politisch heißes Eisen – und reaktionären Kräften weltweit ein Dorn im Auge Symbolfoto: Editpress-Archiv

Der Abgeordnete Marc Baum („déi Lénk“) hat im Mai 2025 einen Gesetzesvorschlag in die Chamber eingebracht, um dem Recht auf einen sicheren Schwangerschaftsabbruch in Luxemburg Verfassungsrang zu geben. Der Staatsrat erhebt in dieser Frage keine Einwände und hat den Gesetzesvorschlag am Dienstag einstimmig abgesegnet. Das Gutachten liegt seit Mittwochmorgen vor. Darin vertritt der Staatsrat die Auffassung, „dass die Verankerung des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung einen dauerhafteren rechtlichen Schutz gewährleisten würde, der Rückschritten bei diesem Grundrecht entgegenwirkt – wie sie kürzlich in bestimmten Staaten zu beobachten waren“. Er nennt unter anderem das Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA zur Aufhebung von Roe vs. Wade als Negativbeispiel.

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