Schwangerschaftsabbruch
Das Recht auf Abtreibung soll laut Staatsrat in die Luxemburger Verfassung aufgenommen werden
Kommt das Recht auf Abtreibung in die Luxemburger Verfassung? Der Staatsrat gibt für ein entsprechendes Projekt grünes Licht – einstimmig.
Rechtlicher Schutz für Schwangerschaftsabbrüche ist seit Jahren ein politisch heißes Eisen – und reaktionären Kräften weltweit ein Dorn im Auge Symbolfoto: Editpress-Archiv
Der Abgeordnete Marc Baum („déi Lénk“) hat im Mai 2025 einen Gesetzesvorschlag in die Chamber eingebracht, um dem Recht auf einen sicheren Schwangerschaftsabbruch in Luxemburg Verfassungsrang zu geben. Der Staatsrat erhebt in dieser Frage keine Einwände und hat den Gesetzesvorschlag am Dienstag einstimmig abgesegnet. Das Gutachten liegt seit Mittwochmorgen vor. Darin vertritt der Staatsrat die Auffassung, „dass die Verankerung des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung einen dauerhafteren rechtlichen Schutz gewährleisten würde, der Rückschritten bei diesem Grundrecht entgegenwirkt – wie sie kürzlich in bestimmten Staaten zu beobachten waren“. Er nennt unter anderem das Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA zur Aufhebung von Roe vs. Wade als Negativbeispiel.
Derzeit ist das Recht auf Abtreibung in Luxemburg durch ein Gesetz von 2012 geregelt. Eine einfache Mehrheit in der Chamber würde ausreichen, um es aufzuheben. Wenn man dieses Recht jedoch in der Verfassung verankert, braucht es eine Zweidrittelmehrheit, also 40 Abgeordnete.
Baum glücklich, Baum zurückhaltend
„Das ist enorm. Auch dass sie die gesamte Begründung und Reflexion teilen – das ist mehr, als ich erwartet habe“, sagt der Linkenabgeordnete Marc Baum auf Tageblatt-Nachfrage. „Etwaige Hardliner bei den Regierungsparteien DP und CSV dürften es nun sehr schwer haben, dagegen noch Argumente zu finden.“ Baum hält es nun für möglich, dass der Vorstoß in der Chamber eine Zweidrittelmehrheit findet – also genug, um eine Verfassungsänderung durchzusetzen.
Der andere Baum – Gilles Baum, Fraktionsvorsitzender der DP – befindet sich derzeit mit einer Delegation in Portugal und hatte am Mittwoch noch keine Zeit, sich mit dem Gutachten des Staatsrats zu beschäftigen. „Das Gesetzesprojekt geht für die demokratische Partei seinen ganz normalen, legislativen Weg“, sagte er deshalb dem Tageblatt, ohne sich politisch zu positionieren. Laut Laurent Zeimet (CSV), dem Präsidenten der Institutionskommission, wird das Thema im September wieder auf der Tagesordnung stehen. „Wir werden dann sehen, wie wir uns dazu positionieren“, sagt der Abgeordnete. „Es geht hier ja auch nicht um die Frage, ob wir für oder gegen Abtreibungen sind – sondern darum, ob man es in die Verfassung festschreiben möchte.“
Frankreich hatte im März vergangenen Jahres als erstes Land der Welt das Recht auf Abtreibung in Verfassungsrang erhoben. In Artikel 34 wird damit „die garantierte Freiheit der Frauen, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen“, festgelegt. Der entsprechende Gesetzesvorschlag von Emmanuel Macron wurde von der Assemblée nationale mit 780 Ja-Stimmen zu 72 Nein-Stimmen angenommen. Der politische Vorstoß war eine Reaktion auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA im Jahr 2022, das „Roe vs. Wade“-Urteil von 1973 aufzuheben. Dieses Urteil hatte bis dato das Recht auf Abtreibung als von der US-Verfassung geschützt angesehen. Im Jahr 2020 hatte auch Polen ein Quasi-Totalverbot von Abtreibungen eingeführt. In beiden Ländern wurde die Lobbyarbeit der Abtreibungsgegner von christlichen Fundamentalisten finanziert und koordiniert.