Risikogebiet
Darauf müssen Luxemburger achten, wenn sie nach Deutschland einreisen wollen
Das Robert-Koch-Institut stuft Luxemburg als Risikogebiet ein, das deutsche Auswärtige Amt gibt Reisewarnungen aus und wer aus dem Großherzogtum in die Bundesrepublik reist, muss in Quarantäne. Die Verunsicherung ist groß – aber die Grenzen sind nicht zu. Worauf Sie jetzt achten müssen, wenn Sie die Mosel überqueren wollen, erklärt Außenminister Jean Asselborn in einem Brief an die Presse.
Jean Asselborn (LSAP) erklärt die aktuellen Einreisebestimmungen für Deutschland in einem Schreiben an die Presse Symbolbild: dpa/AP Pool/Virginia Mayo
Seit Dienstag, 14. Juli, stuft Deutschland sein kleinstes Nachbarland als Corona-Risikogebiet ein. Diese Einschätzung folgt einem festgelegten Schema: Steigt in einem Gebiet oder Land die Anzahl der Infizierten pro 100.000 Einwohner im Zeitraum einer Woche über 50, gilt der Ort als Risikogebiet. Landkreise in der Bundesrepublik selbst werden ebenfalls nach diesem Muster bewertet.
Was bedeutet das – und was bedeutet das nicht? Zunächst einmal: Die Grenzen zu Deutschland sind und bleiben offen. Kein Bundesland verbietet Menschen aus Luxemburg die Einreise. In der Praxis existieren allerdings Quarantänemaßnahmen, die eine Reise nach Deutschland durchaus erschweren. Denn wer nun aus Luxemburg nach Deutschland einreisen will, muss sich theoretisch in eine 14-tägige, häusliche Quarantäne begeben, bevor er sich frei im Bundesgebiet bewegen darf. Wohlgemerkt, theoretisch. Denn es gibt Mittel und Wege, diese Quarantäne zu umgehen.
Der einfachste Weg ist ein ärztliches Zeugnis, also ein schriftliches Zertifikat, das ein negatives Corona-Testergebnis belegt. Dieses Zertifikat darf zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter sein als 48 Stunden, muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und es muss 14 Tage lang aufbewahrt werden. Die in Luxemburg verwendeten PCR-Tests sind als „molekularbiologische Tests“ in Deutschland anerkannt.
Ausnahmen und die Frage nach der Durchreise
Einreisen darf aber auch, wer einen „triftigen Grund“ hat, sich in der Bundesrepublik aufzuhalten. Was genau jetzt ein triftiger Grund ist, variiert leicht von Bundesland zu Bundesland – hier ist der Luxemburger gebeten, sich auf der offiziellen Internetpräsenz des jeweiligen Landes zu informieren. In Rheinland-Pfalz gelten diese Ausnahmen beispielsweise für Studenten, aber auch für Menschen, bei denen eine medizinische Notwendigkeit vorliegt, und für Leute, die ihre Angehörigen in Deutschland besuchen wollen. Auch Grenzpendler, die zum Arbeiten die Grenze überqueren, sollen dies weiterhin unbehelligt tun können. Die Durchreise ist in jedem Bundesland zu jeder Zeit gestattet – wer also den Zug nach Berlin nimmt, muss sich ausschließlich über die Regelungen in seinem Zielbundesland informieren.
Schwieriger wird es für Menschen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und nach Luxemburg – und natürlich wieder zurück – wollen. Einwohner aus Rheinland-Pfalz dürfen 72 Stunden im Großherzogtum verbringen, ohne dass sie bei ihrer Rückkehr in häusliche Quarantäne müssen. Im Saarland ist nach Angaben der Nachrichtenagentur DPA eine entsprechende Verordnung bereits verabschiedet und tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Für Reisende aus Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Schleswig-Holstein liegt das Zeitlimit für einen Aufenthalt bei 48 Stunden.
Wichtig
Der Artikel gibt den Stand der Dinge am 16. Juli 2020 wieder. Bitte informieren Sie sich trotzdem auf den offiziellen Kanälen der jeweiligen Bundesländer, falls Sie eine Reise planen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich die Bestimmungen im Zuge der angespannten Lage noch verändern.