Aus dem Parlament
Chamber beschließt Verlängerung des Covid-Gesetzes – Drittimpfung für ältere Personen
Das Parlament hat gestern mit großer Mehrheit ein paar kleinen Änderungen am Covid-Gesetz zugestimmt. Die ADR lehnte das Gesetz ab, „déi Lénk“ enthielt sich. Foto: Editpress/Didier Sylvestre
Die neuen, bis zum 18. Oktober gültigen Bestimmungen weiten das Covid-Check-System (3G) auf alle Besucher von Krankenhauseinrichtungen aus, also auch auf Personen mit einem Arzt- oder Therapietermin und deren Begleitperson. Bisher musste lediglich bei Krankenbesuchen ein negativer Test oder ein Impf- beziehungsweise Genesungsausweis vorgelegt werden. In den Schulen werden Schüler und Lehrer während sieben Tagen eine Maske tragen müssen, falls ein Covid-Fall in der Klasse festgestellt wurde. Die allgemeine Maskenpflicht in den Klassenräumen ist aufgehoben, wenn die Schüler und Schülerinnen sitzen. Getestet wird jedoch weiterhin. Alle anderen Anti-Covid-Maßnahmen bleiben weiterhin in Kraft.