Luxemburg

Chamber beschließt Fingerabdrücke auf Ausweis

Die Abgeordnetenkammer hat am Mittwoch das neue Gesetz zur Änderung der luxemburgischen Personalausweise verabschiedet. Dieses Gesetz soll am 2. August in Kraft treten. Neben dem Foto und der Unterschrift des Inhabers sollen die Ausweise auch zwei digitale Fingerabdrücke enthalten. 

Chamber beschließt Fingerabdrücke auf Ausweis

Foto: Editpress/Julien Garroy

Luxemburg wendet die Verordnung des Europäischen Parlamentes vom 20. Juni 2019 für die Erhöhung der Sicherheit von Personalausweisen und Aufenthaltstiteln von Unionsbürgern im luxemburgischen Recht an. Das neue entsprechende Gesetz zu den Ausweisen wurde am 7. Juli von der Abgeordnetenkammer verabschiedet. Dies teilt das Ministerium für Digitalisierung in einer Pressemitteilung am Donnerstag mit. Die biometrischen Daten sollen somit ab dem 2. August erweitert werden. Personalausweise, die nach diesem Datum beantragt werden, enthalten in Zukunft neben dem Foto und der Unterschrift auch zwei digitale Fingerabdrücke des Inhabers.

Zusätzlich soll das neue Gesetz dem Ministerium zufolge eine Vereinfachung und Entlastung für die Bürger und Kommunen darstellen. Der Wohnort der Ausweisinhaber soll keinen Teil der Personalausweisdaten darstellen. So müssen Bürger nicht mehr bei der Änderung des Wohnortes einen neuen Ausweis beantragen, wie es derzeit Pflicht ist. 24 Prozent der Anträge von neuen Personalausweisen werden aus diesem Grund gestellt – die Gesetzesänderung soll diese Zahl reduzieren. 

Der Personalausweis kann in den Büros der jeweiligen Gemeinden beantragt werden, wie das Zentrum für Informationstechnologien des Staates mitteilt. Dort werden Foto, Unterschrift und auch Fingerabdrücke im Büro selbst genommen. Die Gültigkeit der Ausweise beträgt zehn Jahre für Personen ab 15 Jahren. Die momentan gültigen Ausweise behalten ihre Gültigkeit und können dann nach dem Ablaufdatum in den Gemeinden erneuert werden.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite guichet.lu aufrufbar.

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