Steuerrecht

Belgien verlängert Ausnahmeregelung für Home-Office-Arbeiter bis Ende des Jahres

Grenzgänger aus Belgien können bis Ende des Jahres weiter im Home-Office arbeiten. Die belgische und die luxemburgische Regierung haben sich auf eine Verlängerung der Ausnahmeregelungen geeinigt, die im Zuge der Corona-Krise aufgestellt wurden. Die Abmachung mit den deutschen Behörden verlängert sich automatisch um einen Monat.

Grenzgänger aus Belgien und Deutschland können weiter ohne steuerliche Nachteile von zu Hause aus arbeiten

Grenzgänger aus Belgien und Deutschland können weiter ohne steuerliche Nachteile von zu Hause aus arbeiten Symbolbild: dpa/Picture Alliance/Daniel Naupold

Luxemburg und Belgien haben sich darauf geeinigt, die Home-Office-Ausnahmeregelung für belgische Grenzgänger bis zum Ende dieses Jahres zu verlängern. Das erklärte das Finanzministerium am Montag in einer Pressemitteilung. Arbeitnehmer dürfen jetzt bis zum 31. Dezember von ihrem Wohnsitz in Belgien aus für ihren Luxemburger Arbeitgeber arbeiten, ohne dort Steuern zahlen zu müssen.

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