Cour administrative
Beamter oder Gewerkschafter: Appell-Prozess um Geheimdienstler Philipp Schaack
Hat der ehemalige Geheimdienstmitarbeiter Philippe Schaack seine Pflichten als Staatsbeamter verletzt? Oder handelte er, als er den lettischen Geheimdienst auf Sicherheitslücken hinwies, in seiner Funktion als Gewerkschafter?
Philippe Schaack
Schauplatz Kirchberg, Dienstag 9 Uhr morgens. Im Appell-Prozess um den ehemaligen Geheimdienstmitarbeiter Philippe Schaack ist eine Frage zentral: Handelte Philippe Schaack als verbeamteter Geheimdienstmitarbeiter oder in seiner Funktion als Gewerkschaftspräsident? Folgen die Richter des Verwaltungsgerichtshofes dem Urteil aus erster Instanz, handelte Philippe Schaack als Beamter – und machte sich, weil er in dem Fall persönlich haftbar für sein Handeln ist, des Geheimnisverrats schuldig. Die Folge: eine interne Disziplinarprozedur, die in seiner Entlassung und einer Verurteilung in erster Instanz des darauffolgenden Prozesses endete.
Doch was war eigentlich passiert? Philippe Schaack war Geheimdienstmitarbeiter. Nach dem Geheimdienstskandal im Jahr 2013 gründete sich innerhalb des „Service de renseignement d’Etat“ eine Personalvertretung, deren Vorsitz Schaack einnahm. Auch gesetzlich versuchte die Politik, die Lehren aus den Geschehnissen rund um den Regierungswechsel der CSV/LSAP-Regierung zu ziehen. Eine anvisierte Gesetzesreform stockte jedoch mehrere Jahre, was dazu führte, dass die Ausführung von Sicherheitsüberprüfungen, die einen möglichst risikolosen Zugang zu geheimen Dokumenten gewährleisten sollen, nicht mehr ordnungsgemäß stattfinden kann. Der Zugang zu den „Procès verbaux“ der Polizei wird dem Dienst nämlich verweigert. Seit 2016 wurden demnach Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt, ohne dass der Geheimdienst Einsicht in die dafür nötigen Informationen hat.
Kontakt zu lettischem Geheimdienst
Philippe Schaack wollte auf diesen Missstand aufmerksam machen. Als die Personalvertretung national kein Gehör fand, wandte sich Schaack an den lettischen Geheimdienst. Dieser ist eine gesetzlich anerkannte Kontrollinstanz seines Luxemburger Pendants. Nur: Die Korrespondenz und die Kommunikationswege mit dem lettischen Geheimdienst werden von staatlicher Seite aus als klares Indiz gewertet, dass Schaack in seiner Funktion als Beamter agierte und nicht als Gewerkschafter.
Gegen diese Darstellung wehrt sich Schaack. Tatsächlich haben gleich mehrere Verwaltungsratsmitglieder der Gewerkschafter unter Eid ausgesagt, dass er in seiner Funktion als Präisdent agierte hatte. Auch in den offiziellen Dokumenten der Disziplinarprozedur wird immer wieder auf „Philippe Schaack en sa qualité de Président de la Représentation du Personnel de la SRE“ verwiesen. In erster Instanz folgten die Richter der staatlichen Argumentation. Im Berufungsprozess hat Schaacks Verteidiger Me Bauler dewegen weitere Beweisstücke eingereicht. Diese wollte die staatliche Seite wiederum verworfen wissen, was die Richter mit Verweis auf die prozeduralen Regeln jedoch taten und diese erst auf ihren möglichen Impakt auf den Prozess prüfen wollen. Dass Schaacks Verteidiger jedoch, wie von der staatlichen Vertretung angedeutet, Beweisstücke fabriziert habe, wies Me. Bauler noch in der Verhandlung mit dem Prädikat „ënnert aller Sai“ schärfstens zurück.
Im Dezember sollte sich der Verwaltungsgerichtshof eigentlich schon mit der Affäre Schaack befassen. Die CGFP services asbl, eine Unterorganisation der Staatsbeamtengewerkschaft CGFP, stellte einen Antrag, um sich am Prozess zu beteiligen, weswegen die inhaltlichen Plädoyers noch einmal verschoben wurden. Der Antrag wurde letztlich von den Richtern verworfen. Wann ein Urteil zu erwarten ist, wurde am Dienstag nicht bekannt.