Mietrechtsprozess

Bauexperte soll reellen Wert der Wohnung ermitteln

Die Jahresmiete für eine Wohnung darf laut Mietgesetz von 2006 höchstens 5 Prozent des investierten Gesamtkapitals betragen. In vielen Fällen wird dieses Gesetz missachtet. Ein Mieter hatte die Einhaltung dieser Regelung vor dem Friedensgericht Luxemburg eingeklagt. Weil der Vermieter keinen Nachweis über das investierte Kapital vorlegte, hat das Friedensgericht am gestrigen Donnerstag einen Bausachverständigen damit beauftragt, den Wert der Wohnung aus dem Jahr 1957 zu ermitteln. Die Beweislast liegt laut Gericht beim Vermieter.

Laut Mietgesetz von 2006 darf die Jahresmiete für eine Wohnung höchstens 5 Prozent des investierten Gesamtkapitals betragen. Vielen Mietern ist diese Regelung jedoch nicht bekannt. Ein Einwohner des Limpertsbergs hat die Einhaltung des Gesetzes jetzt vor Gericht eingeklagt.

Laut Mietgesetz von 2006 darf die Jahresmiete für eine Wohnung höchstens 5 Prozent des investierten Gesamtkapitals betragen. Vielen Mietern ist diese Regelung jedoch nicht bekannt. Ein Einwohner des Limpertsbergs hat die Einhaltung des Gesetzes jetzt vor Gericht eingeklagt. Foto: Editpress/Isabella Finzi

Michel R. hatte am vergangenen Donnerstag (9. Januar 2020) Klage vor dem Friedensgericht Luxemburg eingelegt, weil die Miete, die er für seine Wohnung im hauptstädtischen Viertel Limpertsberg zahlt, über der gesetzlich festgelegten Mietobergrenze liege. Das Mietgesetz von 2006 besagt, dass die Jahresmiete eine Mindestgrenze von 5 Prozent des in die Wohnung investierten Kapitals nicht überschreiten darf. Mit dem Vermieter Théo F. hatte sich Michel R. 2014 vertraglich auf eine Monatsmiete von 1.500 Euro zuzüglich 200 Euro Nebenkosten geeinigt. Nachdem er vergangenes Jahr von der 5-Prozent-Grenze erfahren hatte, bat Michel R. seinen Vermieter, den Mietpreis für die Wohnung auf 900 Euro (zzgl. Nebenkosten) zu senken. Der Vermieter lehnte jedoch ab. Daraufhin befasste Michel R. die Mietkommission der Stadt Luxemburg mit dem Fall, die den Antrag auf Mietminderung mit dem Hinweis auf das investierte Kapital zurückwies. Pikantes Detail: Das investierte Kapital der 1957 errichteten Immobilie hat der Vermieter bislang nicht vorgelegt, sodass es auch nicht in die Berechnung der Mietkommission einfließen konnte.

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