Außenministerium

Aufenthaltsgenehmigungen werden automatisch verlängert

Das Außenministerium verlängert sämtliche Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige, die sich zurzeit in Luxemburg aufhalten. Die betroffenen Personen müssen dazu keine besonderen Schritte unternehmen oder besondere Anträge stellen, der Vorgang erfolgt automatisch. Ziel ist es, den internationalen Personenverkehr zu begrenzen.

Symbolbild

Symbolbild Foto: Editpress/Didier Sylvestre

Inhaber eines Visums, einer befristeten oder unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung oder einer Aufenthaltskarte müssen sich keine Sorge um die Verlängerung machen und werden auch nicht ausgewiesen. Auf Anweisung des Außenministeriums verlängert die Wirkung aller Aufenthaltstitel sich automatisch. Angesichts der Coronakrise soll der internationale Personenverkehr eingeschränkt werden – es wäre kontraproduktiv, wenn Menschen jetzt wegen bürokratischer Hürden das Land verlassen müssten. Auch der Aufenthalt nicht visumspflichtiger Drittstaatsangehöriger, deren Aufenthalt gerade 90 Tage überschritten hat, ist für die Dauer des Krisenzustands legal.

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