OGBL

Arbeitnehmer sollen bis zum achten Tag der Quarantäne Krankenschein nachreichen können

Wegen der Verzögerungen beim Corona-Testing haben Arbeitnehmer ihre Krankenscheine nicht immer innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von drei Tagen einreichen können. Die Regierung hat am 27. November ein Gesetz vorgelegt, das diese Frist auf acht Tage verlängert. Die Gewerkschaft OGBL fordert, dass der vorliegende Text schnellstmöglich in der Chamber gestimmt werden soll.

Arbeitnehmer sollen bis zum achten Tag der Quarantäne Krankenschein nachreichen können

Symbolbild: dpa-Zentralbild/dpa/Daniel Schäfer

Der „Onofhängege Gewerkschaftsbond Lëtzebuerg“ (OGBL) hat sich wegen einer Verlängerung der Krankmeldungsfrist an die zuständigen Ministerien und die Nationale Gesundheitskasse (CNS) gewandt. Ein Gesetz, das die Frist verlängern soll, soll während der Pandemie Abhilfe schaffen, da es durch die vielen Corona-Tests immer wieder zu Verzögerungen kommen kann. Ein betreffendes Gesetz wurde von der Regierung am 27. November dem Staatsrat vorgelegt, teilt der OGBL in einer Pressemitteilung mit. Demnach soll der Arbeitnehmer acht Tage Zeit haben, seine Krankmeldung einzureichen – die Regelung soll bis einschließlich 30. Juni 2021 gelten. Der OGBL fordert, dass der Gesetzestext schnellstmöglich in der Chamber gestimmt wird.

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