Luxemburg

Anpassung des Abtreibungsgesetzes: Regierung erwägt längere Frist und kürze Bedenkzeit

Das Recht, über den eigenen Körper bestimmen zu können, hat vor allem für Frauen einen besonderen Stellenwert. Abtreibungen sind auch heute noch besonders heikel und gelten vielerorts als Tabuthema. Die Regierung spielt mit dem Gedanken, Luxemburgs Abtreibungsgesetz anzupassen und so Frauen in einer Notlage entgegenzukommen.

Künftig könnte die Abtreibung anonymisiert werden, was statistische Erhebungen für Studienzwecke ermöglicht

Künftig könnte die Abtreibung anonymisiert werden, was statistische Erhebungen für Studienzwecke ermöglicht Foto: Mascha Brichta/dpa-tmn/dpa

Luxemburg spielt mit dem Gedanken, sein Abtreibungsgesetz anzupassen. Der ADR-Abgeordnete Jeff Engelen erkundigte sich in einer parlamentarischen Anfrage bei Gesundheitsministerin Paulette Lenert (LSAP), wie diese Änderungen aussehen könnten. Das Abtreiben ist im Großherzogtum derzeit bis zur 12. Woche nach der Zeugung möglich. Andere europäische Länder hätten ihre Frist erst kürzlich nach hinten verschoben oder würden dies planen – etwa in Belgien –, sagte die Gesundheitsministerin. So können Frauen in Frankreich bis 14 Wochen nach der Zeugung abtreiben. In den Niederlanden ist es sogar bis zur 22. Woche möglich. Die meisten unerwünschten Schwangerschaften würden jedoch in der Regel recht früh, um die fünfte bis sechste Woche, abgebrochen werden, meinte Lenert.

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