Affäre Wilmes

Angriff ist die beste Verteidigung: Wilmes’ Anwalt beklagt prozedurale Fehler

Medizinisch, politisch, prozedural: Philipe Wilmes wehrt sich mit allen Mitteln gegen die erhobenen Anschuldigungen. Sein Anwalt François Prum sieht vor allem eklatante prozedurale Fehler beim „Collège médical“ und bei Gesundheitsministerin Martine Deprez.

Prozedurale Fehler bei Gerichtsverfahren – Symbolbild mit Richterhammer und Gesetzesbuch auf Holztisch

Philippe Wilmes will gegen seine Suspendierung Berufung am Verwaltungsgericht einlegen Foto: Editpress/Didier Sylvestre

Philippe Wilmes ist mit seinem Anwalt Me. Francois Prum zur Gegenoffensive übergegangen. Nachdem sechs Ärzte aus dem CHL auf auffällige Abweichungen zwischen Anamnese, klinischer Untersuchung, Bildgebung und der gewählten OP-Methode bei Wilmes aufmerksam gemacht haben, hat Gesundheitsministerin Martine Deprez (CSV) auf Anraten des „Collège médical“ den Arzt vorläufig für drei Monate suspendiert. Er darf in diesem Zeitraum keine Operationen mehr durchführen. Die Anschuldigungen gegen seinen Mandanten seien inhaltslos, meinte Me. Prum beim Radiosender 100,7. Dem „Collège médical“ und Gesundheitsministerin Martine Deprez wirft Prum schwerwiegende prozedurale Fehler vor.

Gesundheitsministerin Martine Deprez (CSV) steht es zu, einen Arzt für bis zu drei Monate zu suspendieren, wenn die Gesundheit der Patienten in Gefahr sein könnte. So sieht es das Ärztegesetz von 1983 (siehe Kasten) vor. Bevor diese Entscheidung getroffen werden kann, muss ein Gutachten des „Collège médical“ vorliegen und der Beschuldigte muss die Möglichkeit bekommen haben, Stellung zu den Vorwürfen zu beziehen. Auf Basis eines Expertenberichts kann die Suspendierung vorläufig aufgehoben oder verlängert werden oder aber dem Arzt kann die Zulassung entzogen werden.

Prozedurale Fehler?

Wilmes will gegen die Suspendierung Berufung am Verwaltungsgericht einlegen. Per Schnellverfahren soll geklärt werden, ob die Suspendierung rechtens ist oder nicht. Dafür scheint sein Anwalt vor allem auf mögliche prozedurale Fehler seitens des „Collège médical“ zu plädieren, wie er dem Tageblatt gegenüber erklärt. „Der Brief des Collège médical an die Gesundheitsministerin entspricht nicht den formellen Anforderungen“, sagt Prum. Auch sei sein Mandant nicht wie vorgesehen vom „Collège médical“ angehört worden. „Philippe Wilmes hat am 14. Januar erstmals von den Vorwürfen erfahren, als er den Brief erhielt, in dem er von seiner möglichen Suspendierung erfährt.“

Tags darauf wird Wilmes mit seinem Anwalt im Gesundheitsministerium erscheinen und Einsicht in die der Gesundheitsministerin vorliegende Akte erhalten. Die Suspendierung gegen Philippe Wilmes tritt eine Woche später in Kraft – trotz eines elfseitigen Protestbriefes seines Anwalts tags zuvor.

„Fehler von Martine Deprez“

Me Prum sieht in dem vorliegenden Fall nicht nur prozedurale Versäumnisse, sondern auch das Verteidigungsrecht seines Mandanten verletzt. Dadurch, dass einige der genannten Fälle anonym seien, könne man sich unmöglich gegen die Vorwürfe verteidigen. In dem Punkt sieht Me Prum auch einen Fehler bei Gesundheitsministerin Deprez. „Sie fußt ihre Entscheidung auch auf diese anonymen Beschwerden und besteht darauf, dass diese im Dossier verbleiben“, erklärt Prum. Das sei besonders schwerwiegend, da es sich um Anschuldigungen von strafrechtlicher Tragweite handele.

Bei den Patienten, die identifizierbar sind, habe man bereits eine Expertise anfertigen lassen, die das Vorgehen von Wilmes rechtfertige, und habe diese ans Gesundheitsministerium geschickt. „Wir haben die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass die Ministerin die Suspendierung wieder zurückzieht“, erklärt Me. Prum gegenüber dem Tageblatt. Entsprechende Gesuche, die er am Mittwoch sowohl an das Gesundheitsministerium als auch an das „collège médical“ verschickt hat, blieben jedoch bis Donnerstag unbeantwortet.

Auf eine Anfrage an das „Collège médical“ hinsichtlich möglicher prozeduraler Fehler will Präsident Claude Mousel, Parteikollege von Philippe Wilmes, am Donnerstag keine Antwort geben. „Wir werden zu gegebener Zeit eine Pressemitteilung verschicken“, so die knappe Antwort an das Tageblatt. Das Gesundheitsministerium hatte bereits am Dienstag erklärt, dass Ministerin Deprez nicht zu laufenden Prozeduren basierend auf Artikel 16 des Ärztegesetzes kommuniziert.

Ob prozedurale Fehler vorliegen und wie schwer diese wiegen, werden wohl die Richter entscheiden müssen, die in absehbarer Zeit mit dem Fall betraut werden.

Das sagt das Ärztegesetz von 1983

Art 16. (2) S’il y a péril en la demeure, lorsque la poursuite de l’exercice professionnel par un médecin ou un médecin-dentiste risque d’exposer la santé ou la sécurité des patients ou de tiers à un dommage grave, le ministre peut, sur avis du Collège médical et l’intéressé dûment mis en mesure de présenter ses observations, suspendre avec effet immédiat le droit d’exercer ou le soumettre à certaines restrictions. La décision de suspension doit être motivée et ne peut dépasser trois mois. Avant l’expiration de ce délai le ministre, sur base d’un rapport d’expertise tel que prévu au paragraphe qui précède, décide soit de restaurer l’intéressé dans son droit d’exercer, soit de prolonger la mesure de suspension, soit de prononcer le retrait de l’autorisation d’exercer.

2 Kommentare
Manfred rEinertz Barriera 30.01.202609:58 Uhr

Falls die Ministerin in der Prozedur einen Fehler gemacht hat, sollte sie den Hut nehmen und gehen...

Grober J-P. 30.01.202609:51 Uhr

"Nachdem sechs Ärzte aus dem CHL" Möchte wissen, ob die alle falsch liegen oder der politischen Opposition angehören. Jetzt, da alles "öffentlich" ist, darf man die Namen der 6 erfahren?

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