Regierungsrat

Änderung der Corona-Maßnahmen vorgesehen: Isolation bei Infektion soll nur noch vier Tage dauern

Die Corona-Pandemie erscheint, im Vergleich mit den Hoch-Phasen, derzeit nicht mehr ganz so bedrohlich – doch sie ist auch ganz klar nicht vorbei. Diese Überzeugung prägt erkennbar die Entscheidungen, die der Regierungsrat am Mittwoch (5.10.) getroffen hat.

Den Plänen der Regierung zufolge muss sich ein Infizierter zwar noch isolieren – aber nicht mehr so lange und auch nicht mehr unbedingt zu Hause

Den Plänen der Regierung zufolge muss sich ein Infizierter zwar noch isolieren – aber nicht mehr so lange und auch nicht mehr unbedingt zu Hause Foto: Pixabay

Der Regierungsrat hat sich unter Vorsitz des Premierministers Xavier Bettel über aktuelle Entwicklungen der internationalen und europäischen Politik ausgetauscht.

Dabei wurde auch der Entwurf angenommen für die abermalige Änderung des Gesetzes zu den Corona-Maßnahmen. „Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Mindestmaßnahmen bis Ende März 2023 in Kraft zu halten und sich die Option offen zu halten, das Gesetz im Falle des Auftretens einer pathogeneren Variante rasch zu überarbeiten“, heißt es in einer Mitteilung der Regierung, die im Nachgang des Treffens versandt wurde.

In diesem Sinne solle das derzeit geltende Gesetz in mehreren Punkten geändert werden:

Zunächst soll die Dauer der Isolation im Falle einer Infektion auf vier Tage verkürzt werden, wobei weiterhin eine Isolationsanordnung ausgestellt wird, die für diese vier Tage als Arbeitsunterbrechung gilt.

Die Isolation müsste auch nicht mehr zwingend in den eigenen vier Wänden stattfinden. Außerdem soll die Kontakt-Nachverfolgung eingestellt werden.

Weiter heißt es in der Mitteilung der Regierung: „Der Rat billigte die Empfehlung des Obersten Rates für Infektionskrankheiten für eine zweite Auffrischungsdosis des Impfstoffs gegen COVID-19 und die Empfehlung des Obersten Rates für Infektionskrankheiten für eine Impfung gegen Gürtelrose.“

Der Rat billigte der Mitteilung vom Mittwoch zufolge „den Gesetzentwurf über die Grundsteuer, die Steuer auf die Mobilisierung von Grundstücken und die Steuer auf die Nichtbelegung von Wohnungen“.

Dieser Gesetzentwurf soll diese Woche per Pressekonferenz ausführlich vorgestellt werden – ebenso wie ein Entwurf für ein geändertes Gesetz zur Wohnraummiete. fgg

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