Editorial
Wenn die Polizei Fahrradfahrer kontrolliert und riskante Überholmanöver ignoriert
Foto: dpa/Frank Rumpenhorst
Verkehrsteilnehmer müssen sich an den „Code de la route“ halten – und ja, dazu gehören auch Fahrradfahrer. Ist das nicht der Fall, müssen sie bestraft werden. Denn durch die Überprüfung der vorhandenen Verhaltensregeln garantiert die Polizei, dass alle sich sicher von A nach B bewegen können. So läuft das jedenfalls im Idealfall. Doch was, wenn nicht alle Verkehrsregeln überprüft werden oder werden können? Eine Frage, die sich aktuell wegen einer parlamentarischen Antwort von Polizeiminister Henri Kox stellt.