Editorial
Warum beim Jugendstraf- und Jugendschutzrecht dringend ein Paradigmenwechsel nötig ist
Wenn denn Jugendstrafe, dann muss sie mehr Schule sein als Knast – eine Schule für ein besseres Leben. Das „Centre socio-éducatif“ in Dreiborn ist kein Garant dafür. Foto: Editpress/Claude Lenert
Wenn sich Justiz- und Bildungsministerium nun daranmachen, Jugendstraf- und Jugendschutzrecht nicht nur zu reformieren, sondern sauber voneinander zu trennen, ist das mehr als Gesetzespflege. Es ist ein spätes Versprechen auf Erneuerung. 33 Jahre sind seit der letzten Reform vergangen – eine juristische Ewigkeit. Was lange währt, wird endlich gut? Vielleicht. Sicher ist: Es gibt Rückstände aufzuholen – rechtlich, sozial, menschlich.