Droit de réponse
Stellungnahme des Manternacher Schöffenrats zum Artikel „Bei der Windkraft stehen die Interessen der Bürger hinten an“
Foto: Editpress/Hervé Montaigu
Der Schöffenrat der Gemeinde Manternach möchte in Bezug auf den am 11. Juni 2021 erschienenen Artikel „Bei der Windkraft stehen die Interessen der Bürger hinten an“ von seinem „Droit de réponse“ gemäß dem Gesetz vom 8. Juni 2004 über die Freiheit der Meinungsäußerung in den Medien Gebrauch machen.
Bereits die ausgewählte Überschrift des Artikels lässt eine tendenziöse und einseitige Berichterstattung erahnen. Dass im besagten Artikel nicht eine einzige wissenschaftliche Quelle, sondern ein Bürger, der sich „seit längerer Zeit intensiv mit diesem Thema beschäftigt“, als Einpeitscher gegen die Windkraft herhalten muss, zeugt nicht von sonderlich qualitativer journalistischer Arbeit.
In der Tat hat der Gemeinderat, nach vorheriger Präsentation des Projektes seitens des Betreibers Soler S.A., dem Windenergieprojekt prinzipiell zugestimmt. Alle wissenschaftlichen Erkenntnisse beweisen den Nutzen eines solchen Projektes im Kampf gegen den Klimawandel, selbst wenn es natürlich nur ein Teil der viel zitierten Lösung sein kann. Weiterhin gibt es keine wissenschaftlichen Erkenntnisse, die bei der geplanten Distanz zum Dorf auf gesundheitliche Schäden für die Menschen hindeuten. Bis dato sind zudem keinerlei ärztlich bestätigte gesundheitliche Schäden durch Auswirkungen von Windkraftanlagen in Luxemburg bei Bürgern bekannt.
Anders als im Artikel dargestellt, wurden im Vorfeld auch alle vorgeschriebenen Studien durchgeführt, welche die Risiken für Mensch und Natur untersucht haben. Es hat sich herausgestellt, dass alle geltenden Normen problemlos eingehalten werden können.
Unser Bürgermeister hat während des Gespräches mit dem Journalisten auch nicht die Bedeutung einer „zone de protection d’oiseaux“ heruntergespielt, wie es im Artikel den Anschein hat, sondern deutlich auf Studien hingewiesen, die davon ausgehen, dass hier kein Risiko für die Tiere besteht.
Die Abwägung der Risiken für die Menschen und die Natur war stets das Hauptanliegen des Schöffenrates. Da alle Risiken sich als nicht erwiesen, beziehungsweise unter den reglementierten Normen, halten, beschreiten wir den Weg des Projektes weiter.
Wie im Artikel erwähnt, hat der Schöffenrat, zwecks einer größtmöglichen Transparenz, die Herren Blaschette und Plumer eingeladen, um bereits vor der geplanten öffentlichen Informationsversammlung auf ihre Bedenken einzugehen. Im Zuge eines angenehmen Gespräches konnten alle „Argumente“ der beiden Bürger mit wissenschaftlichen Fakten widerlegt werden. Hiervon ist im Artikel natürlich keine Rede. Beide Herren beteuerten am Ende des Gesprächs, dass „von ihnen keine Opposition in diesem Projekt mehr zu erwarten sei“. Letztlich wurde sich sogar über die Modalitäten einer finanziellen Beteiligung an der Windkraftanlage erkundigt. Im Raum stehen blieb einzig und allein das Argument der Landschaftsveränderung wegen der Höhe der Konstruktion. Wir einigten uns darauf, die Informationsversammlung abzuwarten, in der Simulationen aus verschiedenen Blickwinkeln der Gemeinde die Sicht auf die Windkraftanlage darstellen sollen. Schlussendlich wurden noch Visitenkärtchen mit dem Betreiber Soler S.A. zwecks einer eventuellen Zusammenarbeit betreffend finanzielle Kompensationsmaßnahmen mit einem der beiden Bürger ausgetauscht.
Die Windenergie wurde während des Gesprächs auch nicht „als die Lösung schlechthin“ gepriesen. Diese Aussage ist schlicht und einfach erfunden. Wir sind uns sehr wohl bewusst, dass die Windenergie nur ein Teil der Lösung und ein Schritt in die richtige Richtung gegen den Klimawandel sein kann. Aus diesem Grund hat die Gemeinde Manternach in den vergangenen Jahren auch viel in andere nachhaltige Projekte wie Fotovoltaikanlagen investiert. Durch die vielen Anstrengungen konnte innerhalb von nur drei Jahren die Silber-Zertifizierung beim Klimapakt der Gemeinden erreicht werden.