Editorial
Prinzipienfrage: Wieso der Gang vors Berufungsgericht ein Armutszeugnis für die Politik ist
Karikatur: Carlo Schneider
Die Freude beim „Zentrum fir urban Gerechtegkeet“, kurz ZUG, war von kurzer Dauer. Am 11. November hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass die Stadt Luxemburg eine Studie zu Fußgängerüberwegen offenlegen und damit der Forderung vom ZUG nachkommen müsse. Damit hätte eine mittlerweile dreijährige Diskussion beigelegt werden können. Das ZUG hatte in der Hauptstadt 475 Zebrastreifen ausgemacht, die nicht konform seien. Die Stadtverwaltung spricht von 37. Die Veröffentlichung der Analyse der Stadtverwaltung hätte für Aufklärung sorgen können. Doch die städtische Bürgermeisterin Lydie Polfer (DP) und der DP-CSV-Schöffenrat haben entschieden, in Berufung zu gehen. Die Folge: Die dreiseitige Studie bleibt unter Verschluss.