Editorial
Opfer von Cyberattacken müssen ernst genommen werden
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Cybercrimes sind nicht als Strafbestand im Luxemburger Strafgesetzbuch vorgesehen. Das verhindert zwar nicht, dass Phishing, Scams und andere Netzbetrügereien strafrechtlich verfolgt werden. Allerdings offenbart es eine Gesetzeslücke, die den Opfern zumindest symbolisch das Gefühl gibt, im Regen stehen gelassen zu werden.