Editorial
Kein Handschlag für weibliche Jeunesse-Fans: Wo liegen die Grenzen der Toleranz?
In seinem Editorial schreibt Dan Elvinger über einen verweigerten Handschlag aus religiösen Gründen und seine Konsequenzen.
Die Jeunesse will ein Hort der Vielfalt und Offenheit sein Foto: Editpress/Luis Mangorrinha
Ein Spieler der Jeunesse Esch verweigert weiblichen Fans aus religiösen Gründen das traditionelle Abklatschen nach dem Spiel. Der Verein reagiert mit einer bemerkenswert offenen Stellungnahme – und löst damit erst recht eine Debatte aus. Über religiöse Freiheit, Gleichberechtigung und die Frage, wie viel Toleranz eine offene Gesellschaft verträgt.
Bemerkenswert ist zunächst die Reaktion des Vereins. Anstatt sich hinter nichtssagenden Floskeln zu verstecken, benennt die Jeunesse den Grund für das Verhalten ihres Spielers – ohne Umschweife. Das ist erstaunlich ehrlich. Vielleicht sogar ein wenig naiv oder stümperhaft.
Denn wer in einer emotional aufgeladenen Debatte religiöse Motive offen anspricht, muss damit rechnen, dass die Diskussion erst richtig beginnt. Genau das ist geschehen. In den sozialen Netzwerken wird der Verein inzwischen mit dem Spieler in einen Topf geworfen und es wird ihm Intoleranz und Frauenfeindlichkeit vorgeworfen.
Dabei verdient die transparente Kommunikation zunächst Anerkennung. In einer Zeit, in der versucht wird, unangenehme Themen mit weichgespülten Pressemitteilungen zu vertuschen, hat die Jeunesse wenigstens den Mut, einen konkreten Grund zu nennen.
Normen und Pluralismus
Doch die eigentlichen Fragen dieses Vorfalls sind: Welches Verhalten kann man in unserer Gesellschaft tolerieren und wo endet die Religionsfreiheit?
Jeder Mensch hat das Recht, nach seinen persönlichen und religiösen Überzeugungen zu leben – solange keiner zu Schaden kommt. Niemand muss andere Menschen berühren, wenn er das nicht möchte. Dafür gibt es kein Gesetz. Wegen eines verwehrten Handschlags wird man nicht zivilrechtlich belangt.
Schwierig wird es dann, wenn ein Ausdruck des Respekts – wie ein Handschlag – ausschließlich aufgrund des Geschlechts verweigert wird. Wer einer Frau die Hand nicht gibt, schafft einen Klassenunterschied in einer Gesellschaft, die auf Gleichberechtigung beruht. Wer einer Frau den Handschlag verweigert, gibt zum Ausdruck, dass er unsere gesellschaftlichen Normen und noch viel mehr den Pluralismus ablehnt. Jeder Mensch hat das Recht, seine Religion auszuüben. Dieses Recht schließt jedoch nicht aus, dass religiös begründete Verhaltensweisen wie dieser verwehrte Handschlag kritisiert werden dürfen.
Akzeptanz und Gleichberechtigung
Gerade in Esch erhält diese Diskussion eine besondere Tragweite. Die Eckfahnen auf dem Spielfeld der Jeunesse tragen die Farben des Regenbogens, ein weithin sichtbares Zeichen für Vielfalt und Offenheit. Erst kürzlich hat die Stadt Esch auf dem Brillplatz mit der neuen „Rainbow Passage“ einen Regenbogen-Fußgängerüberweg offiziell eingeweiht. Die Stadt setzt damit ein weiteres öffentliches Zeichen für Akzeptanz und Gleichberechtigung. Umso bemerkenswerter ist es, dass ausgerechnet im Umfeld eines Vereins, der diese Farben auf seinem Spielfeld präsentiert, nun über religiös begründete Ungleichberechtigung diskutiert werden muss.
Der Spieler wollte wohl mit seiner Verweigerung keine Frau beleidigen. Dennoch hat sein Verhalten genau diese Wirkung ausgelöst. Beleidigungen sollten von einem Verein nicht toleriert werden und überschreiten die Grenzen der religiösen Freiheit in unserem Gesellschaftsmodell.